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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Virbac (Switzerland) AG

Duowin ad us. vet.[V], Lösung

Ektoparasitenmittel für Hunde

ATCvet-Code: QP53AX73

 

Zusammensetzung

Pyriproxyfen0,2 mg
Permethrin18,8 mg
Aromatica   
Excip.qsp 1 ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Permethrin ● Pyriproxifen
 

Eigenschaften / Wirkungen

Duowin ist eine topische Lösung. Sie setzt sich aus 2 Bestandteilen zusammen: Permethrin, das auf adulte Flöhe wirkt und Pyriproxyfen, das auf Floheier und deren Larven wirkt.
 
Permethrin ist ein synthetisches Pyrethroid, das Flöhe und Zecken abtötet. Es übt einen Knock-Down-Effekt auf Flöhe aus und wirkt repulsiv. Pyrethroide verändern die Durchlässigkeit der Membranen vor allem für Na+-Ionen.
 
Pyriproxyfen wirkt bei Insekten wachstumshemmend. Es hemmt die Entwicklung der Eier und Larven und verhindert somit auch die Entstehung von adulten Flöhen.
 
Duowin enthält ein organisches Kopolymer, das die Haut- und Felloberfläche abdeckt, gleichzeitig schützt und die Wirkung des Produktes ausdehnt.
 

Indikationen

Beim Hund:
Behandlung und Vorbeugung von Floh- und Zeckenbefall.
Duowin verhindert einen erneuten Befall mit Flöhen während 6 Wochen, mit Zecken während 4 Wochen. Die Vermehrung von Flöhen wird während 10 Wochen gehemmt.
 

Dosierung / Anwendung 

1 Pumpstoss ergibt 3 ml der Lösung.
Die Dosierung von Duowin beträgt 5 ml der Lösung pro kg KGW, d.h. etwa 5 Pumpstösse für 3 kg Körpergewicht. Dies entspricht 94 mg Permethrin und 1 mg Pyriproxyfen pro Kilo Körpergewicht.
 
Gewicht des HundesAnzahl der
in kgPumpstösse
35
712
1017
1525
2034
3050
4067
 
Die Lösung auf das Tierfell einsprühen (dabei Augenkontakt vermeiden), so dass der Hund völlig durchfeuchtet ist. Während des Einsprühens das Fell gegen den Strich anheben (Handschuhe tragen!), damit das Präparat gut bis zur Haut vordringt; Duowin auf natürliche Weise trocknen lassen.
 

Anwendungseinschränkungen

-Nicht bei Katzen anwenden!
-Nicht bei kranken oder rekonvaleszenten Tieren anwenden.
-Nicht bei Welpen unter 2 Monaten sowie bei laktierenden Hündinnen anwenden.
 

Unerwünschte Wirkungen

In seltenen Fällen wurden Juckreiz, Erbrechen und Durchfall beobachtet, die ohne spezielle Behandlung schnell wieder abklingen. Besonders bei Überdosierung können Hyperästhesie, Ataxie, starkes Erythem oder langanhaltendes Zittern auftreten.
 

Sonstige Hinweise

-Nicht auf die Augen des Tieres sprühen.
-Es ist ratsam, den Hund nach der Behandlung weder zu baden noch einzushampoonieren.
-Feuergefährlich, nach der Behandlung den Hund mindestens 30 Minuten lang von Hitzequellen jeder Art fernhalten bis das Fell vollständig trocken ist.
-Zum Auftragen des Präparates Handschuhe tragen!
-Sprühnebel nicht einatmen und das Präparat ausschliesslich in gut belüfteten Räumen oder im Freien anwenden.
-Haut- und Augenkontakt vermeiden. Nach der Behandlung Hautpartien waschen, die mit dem Produkt in Kontakt geraten sein sollten.
-Während der Anwendung weder essen, noch trinken oder rauchen.
-Produkt von Nahrungsmitteln getrennt aufbewahren.
-Da das Produkt leicht entzündlich ist, dieses fern von jeder Hitzequelle aufbewahren.
-Bei Raumtemperatur (15 - 25°C) lagern.
-Toxisch für Bienen, Amphibien und Fische, nicht in offene Gewässer geben!
-Die gebrauchten Handschuhe sowie die leeren Flaschen sind als Sondermüll zu beseitigen.
-Lackierte oder gemalte Beläge, Stoffe, Lederbezüge können beschädigt werden.
-Das Produkt darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "EXP" bezeichneten Datum verwendet werden.
-Arzneimittel, für Kinder unzugänglich aufbewahren!
-Sprühnebel nicht einatmen. Asthmatiker sind besonders gefährdet!
 
Nicht einnehmen
Nur zum Veterinärgebrauch geeigneet.
 

Packungen

Faltschachtel mit einer Flasche zu 250 ml mit mechanischer Sprühvorrichtung.
Faltschachtel mit einer Flasche zu 500 ml mit mechanischer Sprühvorrichtung.

Zulassung erloschen am: 15.12.2009

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

Virbac S.A., F-06516 Carros

Swissmedic Nr. 54'544

Informationsstand: 06/2004

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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