HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QP52AF02
- | erste Behandlung ab dem 10. Lebenstag |
- | weitere Behandlungen alle 2 Wochen bis zum Alter von 8 - 10 Wochen |
- | vor einer Impfung |
- | im ersten Lebensjahr 3 - 4 x |
- | mindestens 1 - 2 × jährlich |
- | während der Läufigkeit |
- | 10 Tage vor und 10 Tage nach dem Werfen (zusammen mit den Welpen!) |
- | eine Entwurmung soll immer nach einem positiven Befund einer parasitologischen Kotuntersuchung durchgeführt werden. |
- | bei Befall mit Spulwürmern ist die Behandlung jeweils nach 2 Wochen zu wiederholen. |
Exportspezialität: Vertrieb in der Schweiz nicht zugelassen!
Zulassung erloschen am: 31.12.2019
Abgabekategorie: B
Swissmedic Nr. 38'473
Informationsstand: 03/2006
Dieser Text ist behördlich genehmigt.