HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99
E. rhusiopathiae-Antigen | mind. 50 1. E. |
parvovirus | mind. 512 HAE* |
Aluminiumhydroxid | max. 32 mg |
Saponin | max. 0,5 mg |
Natriumtimerfonat | max. 0,03 mg |
Phenol | max. 5 mg |
Neomycin | in Spuren |
Silicon-Entschäumer | in Spuren |
- | Sauen erhalten 2 Impfungen im Abstand von 2-3 Wochen. Die Grundimmunisierung sollte 1 Woche vor dem in Aussicht genommenen Decktermin abgeschlossen sein und zum Zeitpunkt der Bedeckung nicht länger als 12 Wochen zurückliegen. |
- | Jungsauen und Eber können ab dem 6. Lebensmonat geimpft werden. Ungeimpfte Zukauftiere sind bei der Einstallung zu impfen, sofern sie das Impfalter von 6 Monaten erreicht haben. |
Zulassung erloschen am: 30.06.2000
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1487
Informationsstand: 03/1999
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