Für Tierarzneimittel mit Wirkstoffen, welche dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind, gilt:
- Kontrollierte Substanzen des Verzeichnisses a müssen vor Diebstahl gesichert aufbewahrt werden.
- Kontrollierte Substanzen des Verzeichnisses b sind so aufzubewahren, dass Unbefugte keinen Zugang haben.
Präparate mit kontrollierten Substanzen gemäss Verzeichnis a
Präparate mit kontrollierten Substanzen gemäss Verzeichnis b
- Esconarkon® ad us. vet.[N], Injektionslösung
- ⇒ Pferd, Rind, Hund, Katze, Kaninchen und Nagetiere
- Euthasol® 40% ad us. vet.[N], Injektionslösung
- ⇒ Hunde, Katzen, Nagetiere, Kaninchen, Pferde, Wiederkäuer und Nerze
- Euthoxin 500 mg/ml ad us. vet.[N], Injektionslösung
- ⇒ Hunde, Katzen, Nagetiere, Kaninchen, Pferde, Wiederkäuer und Nerze
- Keta-S ad us. vet.[N][L], Injektionslösung für Hunde, Katzen und Pferde
- ⇒ Hund, Katze und Pferd
- Ketanarkon® 100 ad us. vet.[N], Injektionslösung
- ⇒ Nutz- und Heimtiere
- Ketasin 100 ad us. vet.[N][E], Injektionslösung
- ⇒ alle Tierarten
- Ketasol®-100 ad us. vet.[N], Injektionslösung
- ⇒ Hunde, Katzen, Pferde, Rinder, Heim-, Wild- und Zootiere
- Narketan 10 ad us. vet.[N], Injektionslösung
- ⇒ Alle Tierarten