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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Veterinaria AG

Taktic® 12.5% ad us. vet.[V], Ektoparasitikum

Ektoparasitikum für Kühe, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen; emulgierbares Konzentrat zur Sprüh- und Badebehandlung

ATCvet-Code: QP53AD01

 

Zusammensetzung

-Wirkstoff: Amitrazum 125 g
-Hilfsstoffe: excip. ad emulsionem pro 1 l
-galenische Form: emulgierbares Konzentrat
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Amitraz
 

Eigenschaften / Wirkungen

Taktic® 12.5% ad us. vet. enthält den Wirkstoff Amitraz, ein Formamidinderivat. Es besitzt eine lang anhaltende Aktivität als Kontakt-Insektizid und ‑Acarizid und einen Wirkungsmechanismus, der sich von anderen Insektiziden (Organophosphaten, Carbamaten und Pyrethroiden) unterscheidet. Amitraz wirkt als Agonist an Oktopaminrezeptoren der Nervensynapsen im ZNS des Parasiten. Durch Übererregung kommt es rasch zur Ablösung und zum Tod des Parasiten.
Taktic® 12.5% kann während Trächtigkeit und Laktation angewendet werden, es verursacht kein Verwerfen.
 

Pharmakokinetik

Amitraz wird nur sehr langsam über die Haut resorbiert und erreicht maximale Blutspiegel erst 24 - 72 Stunden nach Anwendung. Bei Schweinen wird während 12 Stunden nach Behandlung weniger als 10% der angewendeten Dosis resorbiert. Resorbiertes Amitraz wird bei allen Spezies metabolisiert und als Konjugat überwiegend über den Urin ausgeschieden. Bei oraler Aufnahme erfolgt die Exkretion von Amitraz sehr rasch (55 - 76% innerhalb von 24 Stunden), wobei 65 - 84% über den Urin ausgeschieden werden.
 

Indikationen

Rinder:Zur Behandlung und Vorbeugung bei Räudemilben, Läusen und Zecken
Schweine:Zur Behandlung und Vorbeugung der Sarcoptes-Räude und von Läusen
Schafe:Zur Behandlung und Vorbeugung bei Räudemilben, Läusen, Schaflausfliegen und Zecken
Ziegen:Zur Behandlung und Vorbeugung bei Räudemllben, Läusen und Zecken
 

Dosierung / Anwendung 

Anwendung als frisch zubereitete Sprühlösung bei Rindern und Schweinen und als Sprüh- oder Badelösung (Dip) bei Schafen und Ziegen.
 

Rinder

20 ml Taktic® 12.5% mit 10 Litern Wasser vermischen (0.025%), die Sprühlösung frisch am Tag der Behandlung mit sauberem Wasser zubereiten. Sämtliche Tiere eines Bestandes sind zu behandeln, auch Tiere ohne Anzeichen eines Befalls mit Ektoparasiten. Jedes Tier mit 5 - 10 Litern Sprühlösung behandeln, sodass der ganze Körper vollständig nass ist. Bei schwerem Räudebefall ist die Behandlung nach 7 - 10 Tagen zu wiederholen.
Um den Bestand frei von Räude und Lausbefall zu halten, ist die Sprühbehandlung routinemässig alle 2 - 3 Monate durchzuführen.
 

Schweine

40 ml Taktic® 12.5% mit 10 Litern Wasser vermischen (0.05%), die Sprühlösung frisch am Tag der Behandlung mit sauberem Wasser zubereiten. Futter aus dem Trog entfernen, Tränkebecken abdecken, Streu entfernen und die Buchten säubern. Alle Tiere einer Gruppe behandeln, ob befallen oder nicht. Krusten und Schorf vor der Behandlung entfernen. Genügend Lösung verwenden, um das Tier tropfnass einzusprühen, besonders die Ohren, die Leistengegend und zwischen den Vorderbeinen.
Empfohlenes Behandlungsschema bei der Schweineräude:
Initial den gesamten Bestand mit der frisch zubereiteten Sprühlösung behandeln.
Nach 7 - 10 Tagen wiederholen.
Danach prophylaktische Behandlungen in folgenden Intervallen:
Deckeber: routinemässig alle 2 - 3 Monate behandeln
Sauen und Jungsauen: Behandlung bei Einstellen in den Abferkelstall
Ferkel: nach dem Absetzen und vor Einstellen in den Maststall
Zukauftiere: Isolieren und vor Kontakt mit den Bestandstieren behandeln
 

Schafe und Ziegen

Badebehandlung (Dip)
Anfangskonzentration: auf 250 Liter Wasser 1 Liter Taktic® 12.5% (0.05%)
Zum Auffüllen: auf 250 Liter Wasser 1.5 Liter Taktic® 12.5% (0.075%) verwenden. Auffüllen, sobald die Badelösung um 20% abgenommen hat. Die Badelösung ist am Tag der Behandlung vorzubereiten: sauberes Wasser in das Bad füllen, die benötigte Menge Taktic® 12.5% dazugiessen und unter Umrühren gründlich vermischen.
Alle Tiere mit Risiko von Zecken, Räudemilben, Läusen und Schaflausfliegen sind zu behandeln. Bei Anzeichen von Rezidiven oder Re-Infesfation ist die Behandlung nach 14 Tagen zu wiederholen.
Eine Einzelbehandlung tötet Zecken ab und kann Re-Infestation bis zu 6 Wochen verhindern.
Erwachsene Schafe sollen unmittelbar vor erwartetem Auftreten von Zecken behandelt werden. Jungtiere sollen behandelt werden, ehe sie auf Land mit Zeckenvorkommen verbracht werden. Lämmer können ab einem Alter von 3 - 4 Tagen sicher der Badebehandlung unterzogen werden und die Behandlung soll nach 3 - 4 Wochen wiederholt werden, da ihr kurzes Vlies nicht genügend Badeflüssigkeit aufnehmen kann, um längeren Schutz zu gewähren.
Alle Schafe sollen vor dem Dippen ausruhen dürfen und getränkt werden.
Schafe und Ziegen sollen für 30 Sekunden in der Badeflüssigkeit verbleiben und mit dem Kopf mindestens einmal getaucht werden.
 

Umgebungsbehandlung

Leere Gebäude desinfizieren. Einmalige Behandlung mit 80 ml Taktic® 12.5% auf 10 Liter Wasser (0.1%): Wände, Böden und Einrichtung mit Handspritze besprühen.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen

Nicht bei Schafen und Ziegen einsetzen, die der Milchproduktion dienen.
Kranke, erschöpfte oder durstige Tiere nicht behandeln.
Nicht bei Pferden, Hunden oder Katzen anwenden.
 

Vorsichtsmassnahmen

Beim Umgang mit dem Konzentrat oder mit Sprühlösung und beim Auswaschen der Behälter sind wasserdichte Schutzkleidung, Gummi-handschuhe (Neoprene oder Nitril, Mindestdicke 0.5 mm), Gummistiefel und Schutzmaske zu tragen.
Beim Umgang mit Konzentrat und Badelösung sind ebenfalls geeignete wasserdichte Schutzkleidung, Schürze, Handschuhe und Schutzmaske zu tragen, auch beim Hantieren von Tieren, die noch nicht vollständig getrocknet sind. Die Badebehandlung muss an einem gut belüfteten Ort durchgeführt werden, am besten im Freien.
Bei Anwendung von Taktic® 12.5% nicht essen, trinken oder rauchen, Sprühnebel nicht einatmen. Kontakt mit Mund, Haut und Augen vermeiden. Bei Kontakt mit Haut und Augen sofort mit reichlich Wasser spülen. Nach Anwendung Hände und exponierte Haut mit Wasser und Seife gründlich waschen. Schutzkleidung und verwendete Messbecher nach Anwendung gründlich waschen.
Bei Unwohlsein ist ein Arzt aufzusuchen und diese Arzneimittelinformation mitzubringen. Achtung: Amitraz ist kein Organophosphat, bei vermuteter Vergiftung sollte symptomatisch behandelt werden, insbesondere sollen Atem- und Herzfunktion überwacht werden.
Kein Atropin anwenden, keine Emetika verabreichen.
 

Unerwünschte Wirkungen

Bei bestimmungsgemässem Gebrauch keine bekannt. Sollte es zu Überdosierung kommen, kann Sedation auftreten. Normalerweise klingt diese ohne
Behandlung ab.
 

Absetzfristen

Rindessbare Gewebe:  4 Tage
 Milch:4 Tage
Schweinessbare Gewebe:1 Tag
Schaf/Ziege  essbare Gewebe:24 Tage
 

Wechselwirkungen

Nicht gleichzeitig mit anderen Insektiziden anwenden. Keine α-2 Agonisten verwenden.
 

Sonstige Hinweise

Medikament, ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Nicht über 25°C lagern, vor Frost schützen, nicht zusammen mit Lebensmitteln und Futtermitteln lagern! Trocken und gut verschlossen im Originalbehälter lagern.
Aufbrauchfrist nach dem Öffnen: 8 Wochen.
Zubereitete Lösungen umgehend anwenden. Amitraz ist in Wasser nicht stabil. Leere Behälter und Produktreste sind am selben Tag unschädlich zu entsorgen.
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben.
Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann.
Verbliebene Badeflüssigkeit kann aufgrund der Umwelteigenschaften von Amitraz und seiner Abbauprodukte auch auf Felder ausgebracht werden.
Fischgift! Reste der Badeflüssigkeit nicht in Gewässer, Abflüsse, Entwässerungs- oder Strassengräben, Schächte und Drainage fliessen lassen.
 

Packungen

Emulsionskonzentrat 250 ml, 1 Liter und 5 Liter

Zulassung erloschen am: 10.07.2012

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

Intervet International

Swissmedic Nr. 56'867

Informationsstand: 09/2003

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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