HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QP53
Thymol | 74,08 g |
Eucalyptusoel | 16,00 g |
Kampfer | 3,70 g |
Menthol | 3,70 g |
- | Die Behandlungen nicht während der Honigernte durchführen |
- | Die Winterauffütterung sollte wenn möglich vor der Behandlung erfolgen |
- | Es wird empfohlen, die Völker nur bei Temperaturen unter 27-30°C zu behandeln. Höhere Temperaturen steigern die Wirksamkeit nicht. Hingegen könnten die Bienen Schaden nehmen |
- | Die Dosierung darf nicht überschritten werden |
- | Sicherstellen, dass keine Räuberei unter den Bienenvölkern stattfindet |
- | Bei der Frühjahrshonigernte dürfen keine Waben aus dem Brutraum mitgeschleudert werden |
- | Nicht offene Packungen verkaufen |
- | Nicht inhalieren, nicht einnehmen. Augen- und Hautkontakt vermeiden. Handschuhe verwenden |
- | Verfallene und verbrauchte Plättchen mit dem Hauskehricht entsorgen. |
Zulassung erloschen am: 07.06.2007
Abgabekategorie: D
Swissmedic Nr. 56'179
Informationsstand: 05/2003
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