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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Dr. E. Graeub AG

Albazol Paste ad us. vet.[V]

Breitspektrum-Anthelminthikum für nichtlaktierende Rinder

ATCvet-Code: QP52AC11

 

Zusammensetzung

1 Injektor zu 10 g enthält:
Albendazolum 3 g
Excip. ad pastam
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Albendazol
 

Eigenschaften / Wirkungen

Die Wirkung von Albazol beruht auf der Hemmung der Tubulinpolymerisation zu Mikrotubuli. Dadurch werden lebenswichtige strukturelle und funktionelle Vorgänge der Parasitenzelle beeinträchtigt, was schliesslich zum Absterben und zur Expulsion führt. Darüberhinaus wirkt Albazol auch auf larvale Stadien sowie auf extraintestinale Parasiten.
Albazol hat eine grosse therapeutische Breite. Selbst eine fünffache Überdosierung hat keine toxischen Nebenerscheinungen gezeigt. Trotzdem ist die nachfolgende Dosierungsvorschrift genau zu beachten.
 

Pharmakokinetik

Albendazol, der Wirkstoff von Albazol, wird zu mehr als 45% aus dem Darm resorbiert. In der Leber und z.T. auch im Pansen entsteht ein noch wirksamerer Metabolit, der sowohl biliär ausgeschieden als auch in den Darm rücksezerniert wird. Die Ausscheidung von Albendazol und seiner Metaboliten erfolgt über Kot, Gallenflüssigkeit und Harn.
 

Indikationen

-Magen-Rundwürmer: Haemonchus, Ostertagia (einschliesslich Typ II) und Trichostrongylus spp.
-Darm-Rundwürmer: Bunostomum, Chabertia, Cooperia, Nematodirus, Oesophagostomum, Strongyloides und Trichostrongylus spp.
-Lungenwürmer: Dictyocaulus viviparus.
-Bandwürmer: Moniezia expansa.
-Reifer grosser Leberegel: Fasciola hepatica.
 

Dosierung / Anwendung 

Orale Verabreichung beim Rind:
-Magen-Darm-Rundwürmer, Lungenwürmer und Bandwürmer: 7.5 mg/kg KGW
entsprechend 2.5 g Paste/100 kg KGW bzw. 1 Injektor zu 10 g für 400 kg KGW.
-Reifer grosser Leberegel: 10 mg/kg KGW
entsprechend 2.5 g Paste/75 kg KGW bzw. 1 Injektor zu 10 g für 300 kg KGW.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen

An Befall mit dem grossen Leberegel erkrankte Tiere sind nicht in der akuten Krankheitsphase, sowie nicht im ersten Drittel der Trächtigkeit zu behandeln. Nicht bei laktierenden Rindern anwenden.
 

Vorsichtsmassnahmen

Die angegebene Dosierung soll nicht überschritten werden.
 

Absetzfristen

Rind: Essbare Gewebe: 12 Tage.
 

Sonstige Hinweise

Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden. Medikament vor Kindern geschützt und bei Raumtemperatur (15 - 25°C) aubewahren.
 

Packungen

Injektor zu 10 g

Zulassung erloschen am: 13.06.2011

Abgabekategorie: B

Swissmedic Nr. 53'353

Informationsstand: 06/2005

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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