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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Virbac (Switzerland) AG

Parasitex® ad us. vet.[V], Insektizid­halsband

Insektizidhalsband für Hunde

ATCvet-Code: QP53AE03

 

Zusammensetzung

1 Halsband (35 g) enthält:
Bendiocarb 3,5 g
Hilfsstoffe: Di(2-ethylhexyl) Adipat, epoxidiertes Sojabohnenöl, Calciumstearat, Titaniumdioxid, Poly­vinyl­chlorid
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Bendiocarb
 

Eigenschaften / Wirkungen

Bendiocarb gehört zur Familie der Karbamate. Seine Wirkung beruht auf einer reversiblen Hemmung der Cholinesterase. Für Arthropoden ist es ein Frass- und Kontaktgift. Das Halsband ist während 5 Mo­na­ten wirksam.
 

Indikationen

Befall von Hunden mit Schildzecken (Ixodes ricinus), braunen Hundezecken (Rhipicephalus sanguineus und sp.), Dermacentor variabilis und Flöhen (Ctenocephalides felis, Xenopsylla cheopis).
 

Dosierung / Anwendung 

Die versiegelte Packung erst vor dem Gebrauch öffnen.
Parasitex®-Halsband locker am Hals des Hundes befestigen. Falls das Halsband zu lang ist, sollte es mit einer Schere gekürzt werden.
 

Anwendungseinschränkungen

Kontraindikationen:

Nicht bei kranken oder rekonvaleszenten Tieren anwenden.
Nicht gleichzeitig mit anderen Insektiziden anwenden.
 

Unerwünschte Wirkungen

Allergische Hauterkrankungen treten selten auf.
Antidot: Atropin.
 

Wechselwirkungen

Keine bekannt.
 

Sonstige Hinweise

Nach der Anwendung Hände waschen. Tiere mit Parasitex®-Halsband sollten von Kleinkindern und Säuglingen ferngehalten werden. Das Parasitex®-Hals­band sollte getrennt von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln aufbewahrt werden.
Lagerung bei Raumtemperatur (15 - 25°C).
Das Medikament darf nur bis zu dem mit 'EXP' bezeichneten Datum verwendet werden.
 

Packungen

1 Packung enthält ein Halsband zu 35 g.

Zulassung erloschen am: 29.09.2009

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

Virbac S.A., F-06516 Carros

Swissmedic Nr. 52'824

Informationsstand: 06/2004

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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