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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Veterinaria AG

Lactogent ad us. vet.[V], Suspension in Injektoren

20 Euterinjektoren für Kühe in Laktation

ATCvet-Code: QJ51RC26

 

Zusammensetzung

Cloxacillinum (ut C. natricum) 500 mg, Gentamicinum (ut G. sulfas) 70 mg, Conserv.: (Alcohol benzylicus), Antiox. (Butylhydroxyanisolum), Excip. ad susp. oleos. pro vase 10 ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Cloxacillin ● Gentamicin
 

Eigenschaften / Wirkungen

Lactogent ist ein antibiotisches Präparat zur intramammären Behandlung akuter und chronischer Mastitiden. Lactogent enthält die Wirkstoffe Cloxacillin und Gentamicin. Cloxacillin ist ein halbsynthetisches Penicillin. Es wirkt bakterizid und zeichnet sich durch Resistenz gegenüber Staphylokokken-Penicillinase aus. Cloxacillin wirkt deshalb gegen alle relevanten grampositiven Mastitiserreger. Gentamicin ist ein Aminoglykosid-Antibiotikum mit breitem Wirkungsspektrum. Am empfindlichsten sind gramnegative Bakterien. Insbesondere ist die Resistenzlage bei den Enterobacteriaceen äusserst günstig. Gentamicin-resistente Escherichia coli sind kaum bekannt. Lactogent ist daher auch für die Behandlung der E. coli-Mastitis besonders geeignet. Lactogent ist eine ölige Suspension mit ausgezeichneter Euterverträglichkeit.
 

Indikationen

Akute und chronische Mastitis
 

Dosierung / Anwendung 

Intramammär, 3 Injektoren im Abstand von 12 Stunden.
Das kranke Viertel wird gründlich ausgemolken, die Zitzenkuppe gereinigt und desinfiziert. Dann wird der Inhalt eines Injektors instilliert, wobei eine Berührung der Injektorspitze mit den Fingern vermieden werden muss.
 

Absetzfristen

Milch 5 Tage; Fleisch, Leber 3 Tage; Nieren 45 Tage
 

Sonstige Hinweise

Aufbewahrung: Nicht über 25°C lagern
Medikament, für Kinder unerreichbar aufbewahren.
 

Packungen

Injektoren (10 ml): 20

Zulassung erloschen am: 30.06.2004

Abgabekategorie: A

Swissmedic Nr. 50'701

Informationsstand: 07/1996

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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