HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Provet AG
Breitspektrum-Anthelminthikum
ATCvet-Code: QP52
Zusammensetzung
Fenbendazolum 15 mg, Excipiens ad praeparationem pro 1 g
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Wiederkäuer (Rinder, Zoo- und Wildtiere)
Indikationen
Befall mit Magen-Darm-Nematoden und Lungenwürmern wie Haemonchus spp., Ostertagia spp., Trichostrongylus spp., Cooperia spp., Nematodirus spp., Oesophagostomum spp., Bunostomum spp., Capillaria spp., Trichuris spp., Strongyloides spp., Dictyocaulus spp.
Dosierung / Anwendung
Einmalige Behandlung. Richtdosis: 7,5 mg Fenbendazol/kg KGW.
25 g Pellets für | 50 kg KGW |
50 g Pellets für | 100 kg KGW |
75 g Pellets für | 150 kg KGW |
100 g Pellets für | 200 kg KGW |
Schwere Tiere erhalten entsprechend mehr.
Applikation:
PANACUR Pellets werden den Tieren zur gewohnten Fütterungszeit zur selbständigen Aufnahme angeboten. Die Pellets sind wohlschmeckend und werden auch von Weidetieren, die an Beifutter gewöhnt sind, gut aufgenommen. Voraussetzung für eine gleichmässige Aufnahme der Pellets sind ausreichend bemessene Tröge und Futterstellen, so dass alle Tiere das Arzneimittel gleichzeitig, gleichmässig und in ausreichender Menge aufnehmen können. Sollten dennoch einzelne Tiere abgedrängt werden, sind ihnen PANACUR Pellets gesondert anzubieten. Tieren, die nicht an den Trog kommen, ist eine andere PANACUR-Zubereitung einzugeben.
Bei der Behandlung von Wild, das nicht regelmässig zur Fütterung kommt, kann die vorgesehene Dosis je zur Hälfte an zwei aufeinanderfolgenden Fütterungszeiten angeboten werden.
2,5 kg PANACUR Pellets 1,5% reichen zur Behandlung von 25 Tieren mit je 200 kg Körpergewicht. Nach Neuinfektionen ist die Behandlung zu wiederholen. PANACUR Pellets sind ausgezeichnet verträglich. Eine gleichzeitige Anwendung mit Präparaten zur Leberegelbekämpfung ist jedoch wegen der Möglichkeit von Unverträglichkeitserscheinungen zu vermeiden.
Absetzfristen
Essbare Gewebe (Rind, Wild): 7 Tage, Milch (Rind): 3 Tage.
Sonstige Hinweise
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Packungen
2,5 kg Packung mit Messbecher
Zulassung erloschen am: 31.12.1999
Abgabekategorie: B
Hersteller
Hoechst AG, Frankfurt a. M. (D)
Swissmedic Nr. 50'040
Informationsstand: 06/1993
Dieser Text ist behördlich genehmigt.