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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Werner Stricker AG

Magnicine ad us. vet.[V], Injektionslösung

ATCvet-Code: QJ01G

 

Zusammensetzung

Gentamicinum (ut G. sulfas) 10 mg, Conserv.: E 216, E 218; Antiox.: E 223, Excipiens ad solutionem pro 1 ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Gentamicin
 

Zielspezies

Rind
 

Eigenschaften / Wirkungen

Gentamicin, ein Antibiotikum aus der Familie der Aminoglykoside, stellt eine auserwählte Behandlung der neonatalen Infektionen des Kalbes dar. Sein breites Wirkungsspektrum entspricht der Ätiologie der Mehrzahl der neonatalen Infektionen des Kalbes. Es umfasst:
-Gramnegative (E. coli, Salmonella, Proteus, Pseudomonas etc.)
-Grampositive (Staphylokokken und manche Streptokokken)
Bis zum heutigen Tage wurde im veterinärmedizinischen Bereich keine Resistenz gegen Gentamicin in der Praxis registriert. Gentamicin wirkt in schwachen Konzentrationen (die MHK variieren von 0,1 bis 5 µg/ml für empfindliche Bakterien) und seine antibakterielle Wirkung ist bakterizider Art. Die beim Kalb nach intramuskulärer Injektion von MAGNICINE Lösung festgestellte Halbwertzeit des Gentamicin beträgt annähernd 4 Stunden. Da Gentamicin bei intramuskulärer Injektion rasch resorbiert wird, erlaubt die injizierbare Form eine gute Verteilung im Gewebe wie auch die Vorbeugung und Hemmung jeglicher Verbreitung der Infektion.
 

Indikationen

Infektionen verursacht durch Gentamicin empfindliche Keime: Septikämien
 

Dosierung / Anwendung 

3 ml pro 10 kg Körpergewicht alle 8 Stunden während 3 Tagen.
 
MAGNICINE Lösung wird intravenös oder intramuskulär verabreicht.
 

Sonstige Hinweise

-Das Präparat darf nur bei neugeborenen Kälbern (nicht bei schlachtbaren Tieren) angewendet werden.
-Die vorgeschriebene Dosierung nicht überschreiten.
-Vor Kinderhänden geschützt aufbewahren.
 

Packungen

100 ml

Abgabekategorie: A

 

Hersteller

Vétoquinol SA (F)

Swissmedic Nr. 48'103

Informationsstand: 07/1991

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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