HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Werner Stricker AG
Magnicine ad us. vet.[V], Bolus
Antidiarrhoikum
ATCvet-Code: QA07
Zusammensetzung
Gentamicinum (ut G. sulfas) 50 mg, Excipiens pro bolo
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Rind
Eigenschaften / Wirkungen
Gentamicin, ein Antibiotikum aus der Familie der Aminoglykoside, stellt eine auserwählte Behandlung der neonatalen Infektionen des Kalbes dar. Sein breites Wirkungsspektrum entspricht der Ätiologie der Mehrzahl der neonatalen Infektionen des Kalbes. Es umfasst:
- | Gramnegative (E. coli, Salmonella, Proteus, Pseudomonas, etc.) |
- | Grampositive (Staphylokokken und manche Streptokokken) |
Bis zum heutigen Tage wurde im veterinärmedizinischen Bereich keine Resistenz gegen Gentamicin in der Praxis registriert. Gentamicin wirkt in schwachen Konzentrationen (die MHK variieren von 0,1 bis 5 µg/ml für empfindliche Bakterien) und seine antibakterielle Wirkung ist bakterizider Art. Die orale Anwendung ermöglicht grössere Konzentrationen im Bereich des Verdauungstraktes, und zwar dort , wo die Entwicklung und Konzentration der pathogenen Keime bei Verdauungsinfektionen stattfindet.
Indikationen
Neonatale Diarrhoe mit gegenüber Gentamicin empfindlichen Keimen
Dosierung / Anwendung
2 Boli morgens, mittags und abends während 2 Tagen für ein Kalb mit 30-50 kg Gewicht, d.h. eine Durchschnittsdosis von 8 mg pro kg und pro Tag.
MAGNICINE Bolus wird oral verabreicht, indem der Bolus tief in die Mundhöhle eingelegt wird. Die Verabreichung in drei täglichen Eingaben ist der ideale Rhythmus, der einen wirkungsvollen Antibiotikumgehalt im Verdauungstrakt gewährleistet.
Sonstige Hinweise
- | Das Präparat darf nur bei neugeborenen Kälbern (nicht bei schlachtbaren Tieren) angewendet werden. |
- | Die vorgeschriebene Dosierung nicht überschreiten. |
Packungen
Packungen mit 12 und 96 Boli
Abgabekategorie: A
Hersteller
Vétoquinol SA (F)
Swissmedic Nr. 46'342
Informationsstand: 01/1992
Dieser Text ist behördlich genehmigt.