HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Werner Stricker AG
Chlormadinonacetat Stricker ad us. vet.[V], Tabletten
Tabletten zur Gestagentherapie bei Wiederkäuern
ATCvet-Code: QG03
Zusammensetzung
Chlormadinoni-Acetas 10 mg, Excipiens pro compresso
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Bei der Verabreichung von Chlormadinonacetat wird die präovulatorisch hypophysäre LH-Ausschüttung blockiert. Beginnt die Chlormadinonverabreichung in der Follikelphase, bleiben die Tiere während der Behandlung in dieser Phase. Wird die Behandlung dagegen in der Gelbkörperphase begonnen, bildet sich das Corpus Luteum spontan zurück. Um zu erreichen, dass sich am Ende der Behandlung wirklich alle Tiere in der Follikelphase befinden, ist eine Behandlung von 20 Tagen empfehlenswert. Beginnt die Chlormadinonbehandlung jedoch mit Sicherheit in der Follikelphase, ist auch eine kürzere Behandlungsdauer möglich.
Indikationen
Zystöse Entartung der Ovarien, Stillbrünstigkeit, Zyklussynchronisation.
Dosierung / Anwendung
Kühe: Bei Eierstockzysten in der Regel während 20 Tagen täglich eine Tablette. In leichteren Fällen während 10 Tagen eine Tablette täglich. Bei Stillbrünstigkeit während 5-6 Tagen eine Tablette täglich.
Zyklussynchronisation: während 20 Tagen eine Tablette täglich.
Schafe, Ziegen: Täglich eine halbe Tablette.
Verabreichung: Tabletten mit einem Stück Brot verabreichen oder in Wasser auflösen und einschütten.
Anmerkung: Tabletten während der ganzen Behandlungsdauer täglich ohne Unterbruch verabreichen. Die Brunst erfolgt in der Regel am 3. Tag nach Beendigung der Behandlung.
Absetzfristen
Milch: keine; Essbares Gewebe: 7 Tage.
Sonstige Hinweise
Vor Kinderhänden geschützt aufbewahren!
Packungen
Schachtel mit 2 Röhrchen zu je 10 Tabletten.
Zulassung erloschen am: 31.07.2003
Abgabekategorie: B
Hersteller
Werner Stricker AG, 3052 Zollikofen
Swissmedic Nr. 45'653
Informationsstand: 06/1998
Dieser Text ist behördlich genehmigt.