HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Hauptner-Instrumente GmbH
Braun's Ätzkalistift ad us. vet.[V]
Enthornungsstift
ATCvet-Code: QD02
Zusammensetzung
Kalii hydroxidum 7 g, Excipiens pro praeparatione
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Rind
Indikationen
Verhütung der Hornbildung bei Kälbern.
Dosierung / Anwendung
Gebrauchsanweisung nach den Angaben der Landwirtschaftskammer Hannover, Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung, Echem, und der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Münster.
In einem Alter von 8-30 Tagen ist bei den Kälbern die Hornanlage deutlich fühlbar. In diesem Altersstadium ist die Enthornung in folgender Weise durchzuführen: Nachdem die Haare um die Hornanlage entfernt sind, wird eine etwa 2-Mark-Stück grosse Fläche mit 1-2 Tropfen Wasser angefeuchtet und mit dem Stift etwa eine Minute lang nachhaltig eingerieben.
Da der Stift stark Luftfeuchtigkeit anzieht, verliert er, wenn er der luftdichten Plastikenthüllung entnommen ist, nach und nach an Wirksamkeit. Mit einem solchen Stift muss mit einer etwas längeren Behandlungsdauer gerechnet werden.
Die Ätzwirkung erkennt man bald daran, dass während der Behandlung die Haut etwas rauh und faltig wird. Es ist besonders darauf zu achten, dass sich das Ätzmittel nicht über den vorgesehenen Kreis hinaus ausbreitet, damit eine unerwünschter Verätzung anderer Kopfteile vermieden wird. Diese Gefahr besteht vor allem dann, wenn zu viel Wasser zum Anfeuchten verwendet worden ist. Eine einmalige Behandlung ist ausreichend und verhindert das Hornwachstum. Bei richtiger Anwendung ist die Enthornung nach 8-10 Tagen erfolgreich beendet.
Sonstige Hinweise
Giftig! Bei der Behandlung ist äusserste Vorsicht geboten, weil der Ätzkalistift nicht mit den Händen in Berührung kommen darf. Schutzhandschuhe tragen.
Vor Kindern geschützt aufbewahren.
Packungen
Keine Angabe
Abgabekategorie: D/Sp
Hersteller
B. Braun
Swissmedic Nr. 44'419
Informationsstand: 07/1994
Dieser Text ist behördlich genehmigt.