HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QP52AH01
Pferde | Pro 100 kg Körpergewicht = 10 g einmalig, in Wasser gelöst, eingeben oder mit der Nasenschlundsonde einschütten. |
Schwein | Pro 100 kg Körpergewicht = 10 g an je drei aufeinanderfolgenden Tagen oder einmalig 30 g in die Tränke geben. |
Hund/Katze | Pro 1 kg Körpergewicht = 0,1 g je an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu verabreichen. |
Geflügel | Pro 15 Hühner = 1 Messbecher zu 10 g einmalig aufs Trockenfutter oder ins Trinkwasser geben |
Zulassung erloschen am: 30.09.2005
Abgabekategorie: B
Swissmedic Nr. 38'917
Informationsstand: 06/2004
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