HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Vetoquinol AG
Dermatural ad us. vet.[V], Salbe
Desinfizierende Salbe für Pferd, Fohlen, Hund und Katze
ATCvet-Code: QM02AX53
Zusammensetzung
1 g Salbe enthält:
Oxymethurea | 100 mg |
Dimethylsulfoxidum (DMSO) | 150 mg |
Macrogolum 400
Excip. ad unguentum
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Dermatural besitzt eine breite Wirksamkeit gegen Bakterien und Pilze mit ausgeprägter Tiefenwirkung.
Beide Einzelkomponenten von Dermatural wirken gegen Bakterien und Pilze, woraus ein starker Gesamteffekt resultiert, der auch antibiotikaresistente Keime vernichtet und, infolge des hohen Eindringvermögens von Dermatural, auch in der Tiefe der Haut wirksam wird.
Weiterhin weist Dermatural durch seinen DMSO-Gehalt eine entzündungshemmende sowie Schmerz- und Juckreiz-stillende Wirkung auf, die über Stunden anhält. Durch Anregung der Durchblutung werden der Heilungsprozess und die Neubildung der Haut gefördert.
Dermatural deckt die erkrankten Stellen gut ab, wodurch die Wundheilung vor mechanischer und chemischer Reizung geschützt wird. Die leicht anwendbare Salbe hält die Haut, selbst bei Krustenbildung, geschmeidig und verleiht ihr auch an kritischen Körperregionen eine hohe Elastizität.
Indikationen
Durch Bakterien und Pilze verursachte Hauterkrankungen (Dermatitiden, Ekzeme) und Verletzungen
Mauke, Sommerausschlag der Pferde, Insektenstich‑, Mähnen-, Schwanz-Dermatitis, Flechten, Schuppenflechte
Schlecht heilende Wunden mit mangelhafter Hautelastizität, besonders im Gelenksbereich
Nachbehandlung nach spezifischer Behandlung, z.B. gegen Räude, zur Förderung der Verhornung und Erhöhung der Hautelastizität.
Maukeprophylaxe
Dosierung / Anwendung
Die Salbe in dünner Schicht auftragen und leicht einreiben, wenn dieses ohne Wundreizung oder starke Schmerzerzeugung möglich ist. Anschliessend die erkrankte Stelle mit einer messerrückendicken Schicht Salbe bedecken.
Verband und Wiederholung der Verabreichung je nach Bedarf.
Absetzfristen
Bei Pferden, die zur Schlachtung bestimmt sind, ist nach der letztmaligen Behandlung eine Absetzfrist von 6 Monaten für essbares Gewebe und Milch einzuhalten. Für die Arzneimittelbehandlung besteht eine Dokumentationspflicht.
Bei Pferden, die gemäss Pferdepass zeitlebens als Heimtiere deklariert sind, entfallen die Angaben zur Absetzfrist.
Sonstige Hinweise
Medikament zum Schutz der Kinder sicher aufbewahren!
Nach der Anwendung Hände gründlich mit Seife waschen.
Bei Raumtemperatur (15 - 25°C) aufbewahren.
Packungen
Tube zu 100 g
Zulassung erloschen am: 11.12.2013
Abgabekategorie: D
Swissmedic Nr. 37'398
Informationsstand: 09/2007
Dieser Text ist behördlich genehmigt.