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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Veterinaria AG

Vetalgin ad us. vet.[V], Injektionslösung

Analgetikum, Spasmolytikum, Antirheumatikum

ATCvet-Code: QN02

 

Zusammensetzung

Metamizolum natricum 500 mg, Conserv.: Natrii thiosulfas, Excipiens ad solutionem pro 1 ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Metamizol
 

Zielspezies

Rind, Pferd, Schwein, Hund, Katze
 

Eigenschaften / Wirkungen

Vetalgin enthält ein gut wasserlösliches, zentral analgetisch wirkendes Phenazonderivat, welches bei starken Schmerzen und Spasmen sehr wirksam ist.
 

Indikationen

-Schmerzzustände bei allen Tieren, besonders bei Verletzungen, Arthritis, Tendovaginitis, Dackellähme, Darmkrämpfen
-Kolik bei Pferden, die auf Darmspasmen zurückzuführen ist oder mit solchen einhergeht (Krampfkolik, spastische Obstipation, Meteorismus)
-Schlundkrampf zufolge Fremdkörperstenose bei Pferd, Rind und Schwein
-Rheumatische Leiden bei Pferd, Rind und Hund
-Kreuzschlag (Lumbago).
 

Dosierung / Anwendung 

Pferd, Rind:20 - 30 - 50 ml
 
Bei Femdkörperstenose des Schlundes wird beim Rind die Dosis auf 40 - 60 ml Vetalgin erhöht und einmal i.v. eingegeben, worauf sich der Schlundkrampf löst und der Fremdkörper entweder von selbst magenwärts geht oder mit der Magen-Schlundsonde leicht entfernt werden kann.
 
Schwein:20 ml
  
Hund:je nach Grösse 2 - 5 ml
  
Katze:0,5 - 1 ml
 
Wenn immer möglich langsam i.v., andernfalls (vor allem bei Kleintieren und Schweinen) i.m.
Nach Abklingen der schmerzstillenden Wirkung kann die Injektion ohne Bedenken wiederholt werden.
 

Sonstige Hinweise

Medikament für Kinder unerreichbar aufbewahren.
 

Haltbarkeit

Das Medikament darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "EXP." bezeichneten Datum verwendet werden.
 

Packungen

100 ml

Zulassung erloschen am: 31.12.2001

Abgabekategorie: B

 

Hersteller

Veterinaria AG, Zürich (CH)

Swissmedic Nr. 20'425

Informationsstand: 07/1995

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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