HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI01AE03
1. | Den lyophilisierten Impfstoff zur entsprechenden Menge Wasser geben, welche für die Besprayung benötigt wird (400 ml für 1000 Dosen). |
2. | Sauberes, kaltes, nicht chloriertes Trinkwasser verwenden. |
3. | Impstoffbehälter unter Wasser öffnen: die Versiegelung aufreissen und den Zapfen entfernen. |
4. | Nach Anbruch des Behälters das gesamte Lyophilisat auflösen. |
5. | Nach Auflösung in Wasser ist der Impfstoff 2 Stunden bei Raumtemperatur (15° - 25°C) haltbar. |
1. | Für eine wirkungsvolle Applikation des Impfstoffes muss ein feiner Spray erzeugt werden können. Die vom Hersteller empfohlene Wassermenge muss eingehalten werden. |
2. | Mit einem handelsüblichen Rücken-Sprühgerät (Birchmeier) und unter Verwendung der entsprechenden Düseneinsätze (Hardi 6 blue swirl; Bezugsquelle: Veterinaria AG, Zürich) entsteht bei einem Druck von 4 bar ein Aerosol, welches von den Tieren tief in die Bronchen eingeatmet wird. Es sollte eine Sprühdistanz von ca. 40 cm eingehalten werden. |
3. | Vor der Anwendung müssen alle Ventilatoren und Luftzufuhrschächte geschlossen werden. |
4. | Während der Anwendung den Kontakt mit Augen oder Haut vermeiden. |
5. | Das Sprühgerät darf nur für Impfstoffe benutzt werden. Keine Desinfektionsmittel und keine Magermilch im Gerät verwenden! Vor und nach Gebrauch muss es gründlich mit heissem Wasser gespült werden. |
- | Grundsätzlich sollen 2 Wochen vor bis 2 Wochen nach der Nobilis MG 6/85-Impfung keine anderen Impfstoffe angewendet werden. |
- | Medikamente gegen Mykoplasmen (Antibiotika), welche innerhalb von 5 Tagen vor bis 2 Wochen nach der Impfung angewendet werden, können den Impfstamm zerstören. |
- | Wird Nobilis MG 6/85 innerhalb von 2 Wochen vor oder nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff gegen respiratorische Krankheiten (z.B. IB) angewendet, kann es zu Komplikationen bei den Impflingen kommen oder ihre Immunität kann beeinträchtigt werden. |
Zulassung erloschen am: 01.05.2012
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1593
Informationsstand: 11/2007
Dieser Text ist behördlich genehmigt.
Es kann keinerlei Haftung für Ansprüche übernommen werden, die aus dieser Webseite erwachsen könnten.