HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI01AD02
Pepton | 0.06 mg |
Lactose | 0.40 mg |
Gentamicin | Spuren |
1. | Nur gesunde Tiere dürfen geimpft werden. |
2. | Den Impfstoff |
nicht vor der 10.Alterswoche einsetzen, da junge an dem Impfvirus erkranken könnten | |
nicht weniger als 4 Wochen vor Legebeginn, da das Impfvirus über das Ei auf die Küken übertragen werden kann. | |
3. | Den Impfstoff |
nicht weniger als 2 Wochen vor dem Einsatz eines anderen lebenden Virusimpfstoffes einsetzen, | |
nicht weniger als 3 Wochen nach dem Einsatz eines anderen lebenden Virusimpfstoffes einsetzen. | |
4. | Kontakt zwischen geimpften Tieren und Tieren unter dem Alter von 10 Wochen sowie ungeimpften Legetieren vermeiden. |
5. | Bruteier von geimpften Tieren frühestens 5 Wochen nach Impfung für Brutzwecke benutzen. |
6. | Jede Behandlung oder Desinfektion via Trinkwasser sollte 24 Stunden vor der Impfung unterbrochen werden. |
7. | Genügend Trinkplätze müssen vorhanden sein, so dass alle Tiere eine Trinkgelegenheit haben. |
8. | Das Wasser und die Tränkgeräte müssen sauber und ohne jede Spur von Desinfektionsmittel sein. |
9. | Das Trinkwasser darf keine Spuren von Chlor enthalten. |
10. | Das Trinkwasser mit dem Impfstoff darf nicht Sonnenlicht oder Hitze ausgesetzt sein. |
11. | Die Tiere vor der Impfung 3 - 4 Stunden dursten lassen. |
12. | Das Trinkwasser mit dem Impfstoff sollte innert 2-3 Stunden verbraucht sein. |
13. | Der Impfstoff muss unmittelbar nach dem Auflösen eingesetzt werden. |
14. | Den normalen Trinkwasserzufluss nicht herstellen bevor alles Trinkwasser mit dem Impfstoff verbraucht ist. |
15. | Nach der Impfung sollte die Impfperson die Hände waschen und desinfizieren, sowie die Kleider und Schuhe desinfizieren. |
Zulassung erloschen am: 30.12.2021
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1571
Informationsstand: 01/2007
Dieser Text ist behördlich genehmigt.