HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI04AE01
Chlamydophila abortus, | ≥105.0 IFU pro Dosis |
(einmalige Injektion): | Zuchtlämmer können ab 5 Monaten geimpft werden. |
Jungschafe und nicht tragende Auen sollten in der Zeitspanne von 16 bis spätestens 4 Wochen vor der Belegung geimpft werden | |
Wiederholungsimpfung: | alle 2 Jahre |
- | Rekonstituierter Impfstoff muss innerhalb von 2 Stunden aufgebraucht werden. |
- | Im Falle einer Selbstinjektion unverzüglich einen Arzt aufsuchen und ihn darüber informieren, dass ein Lebendimpfstoff mit Chlamydien injziert wurde. Beim Menschen wird Chlamydiosis üblicherweise mit Tetracyclinen behandelt. |
- | Leere Vials, übriggebliebene Impfstofflösung und alles zur Applikation verwendete Material (Handschuhe, Spritzen, Kanülen, etc.) in Desinfektionslösung einlegen. Anschliessend das Einwegmaterial verbrennen (Kehrichtentsorgung). |
- | Impfgerät muss vor Wiedergebrauch entsprechend den Empfehlungen des Herstellers sterilisiert werden. |
- | Die Infektion mit Chlamydophila abortus ist mit einer langen Inkubationszeit verbunden. Abortierende Auen haben sich i.a. bereits bei der letzten Geburt infiziert. Die Impfung von in Inkubation befindlichen Tieren kann die Aborthäufigkeit reduzieren, aber nicht in jedem Fall den Abort verhindern. |
- | Die Impfung von trächtigen Auen ist kontraindiziert, sie kann zu Aborten führen. |
- | Zu einem Zeitpunkt von weniger als 4 Wochen vor der Belegung darf nicht mehr geimpft werden. |
- | Die gleichzeitige Therapie mit Antibiotika, v.a. Tetracyclinen, ist kontraindiziert. |
- | Kranke Tiere sollen nicht geimpft werden. |
Zulassung erloschen am: 07.12.2011
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1558
Informationsstand: 11/2010
Dieser Text ist behördlich genehmigt.