HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Dr. E. Graeub AG
Rauschbrandimpfstoff ad us. vet.[V]
Impfstoff gegen Rauschbrand für Rinder
ATCvet-Code: QI99
Zusammensetzung
Rauschbrandimpfstoff ist eine Vollvakzine, die sowohl die abgetöteten Bakterien als auch die löslichen immunisierenden Bestandteile der Erreger des Rauschbrandes enthält.
1 Dosis (2 mL) enthält:
Cl. chauvoei (Stamm Vetamt), inaktiviert mind. 10
7.3 KBE
Cl. chauvoei (Stamm V), inaktiviert mind. 10
7.3 KBE
Formalin max. 0.4%
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Rauschbrand wird hervorgerufen durch Clostridium chauvoei/feseri und tritt in der Schweiz als typisch örtliche Weidekrankheit in Gebirgsgegenden auf. Stallinfektionen sind selten. Empfänglich sind vor allem Tiere der Rindergattung im Alter von
1⁄
4 - 4 Jahren.
Indikationen
Aktive Schutzimpfung von Rindern gegen Rauschbrand (Cl. chauvoei/feseri). Die Schutzimpfung ist jährlich, mindestens 2 Wochen vor Alpauftrieb auszuführen. Die Impfung während der Trächtigkeit ist unbedenklich.
Dosierung / Anwendung
Impfdosis: 2 mL, subkutane Injektion, seitlich am Hals
Anwendungseinschränkungen
Nur gesunde Tiere impfen.
Unerwünschte Wirkungen
Rauschbrandimpfstoff kann eine vorübergehende Schwellung an der Impfstelle verursachen.
Sonstige Hinweise
- | Impfstoff auf Raumtemperatur bringen und vor Gebrauch aufschütteln. |
- | Bei 2 - 8°C und vor Licht geschützt lagern. Nicht gefrieren lassen. |
- | Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden. |
Packungen
Durchstechflaschen zu 20 mL und 100 mL.
Zulassung erloschen am: 31.12.1999
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1519
Informationsstand: 03/1999
Dieser Text ist behördlich genehmigt.