HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI02AR02
a) | Positiv: wenn das Rindertuberkulin eine positive Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um mehr als 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins oder klinische Veränderungen wie diffuse oder ausgedehnte Ödeme, Absonderungen, Gewebsnekrose, Schmerzempfindlichkeit oder Entzündungen der lokalen Lymphgefässe oder der Lymphknoten beobachtet werden. |
b) | Zweifelhaft: wenn das Rindertuberkulin eine zweifelhafte oder positive Reaktion hervorruft, bei der die Hautfaltendicke um 1 bis 4 mm dicker ist als bei der Reaktion des Geflügeltuberkulins und keine klinischen Veränderungen festzustellen sind. |
c) | Negativ: wenn das Rindertuberkulin eine negative Reaktion zur Folge hat oder eine zweifelhafte oder positive Reaktion hervorruft, die gleich oder kleiner ist als eine zweifelhafte oder positive Reaktion des Geflügeltuberkulins und keine klinischen Veränderungen festzustellen sind. |
Zulassung erloschen am: 22.04.2022
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1502
Informationsstand: 04/2018
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