HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99CZ
- | für 2'000 Tiere 20 g Regenerationswirkstoff und 2,O g Broilact in 0,6 lt Wasser auflösen |
- | für 5'000 Tiere 20 g Regenerationswirkstoff und 5,O g Broilact in 1,5 lt Wasser auflösen |
1. | Der Regenerationswirkstoff wird in lauwarmem Wasser aufgelöst. Der Regenerationswirkstoff wird zum Schutz der gefriergetrockneten Bakterien vor Verunreinigungen, wie Chlor, und zur Beschleunigung ihrer Aktivierung, dem Wasser zugegeben. |
2. | Broilact wird unter leichtem Rühren (Blasenbildung vermeiden) beigemischt. Zur Sicherstellung der vollständigen Auflösung der Inhaltsstoffe, ½ Stunde stehen lassen. Danach sofort verwenden. |
- | Eintagsküken |
- | Ausgewachsene Tiere |
- | Mastelterntiere mit Rationenfütterung |
- | Junghennen |
Zulassung erloschen am: 30.09.2005
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1482
Informationsstand: 12/1997
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