HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99
- | Das Öffnen der Packung darf erst unmittelbar vor der Herstellung der Lösung erfolgen. Geöffnete Packungen dürfen nicht gelagert werden. |
- | Die Lösung ist unmittelbar nach Zubereitung anzuwenden. |
- | Das zur Verfügung stehende Trinkwasser muss frei von Chlor (<0,1 ppm), Desinfektionsmittel und Antibiotika sein, andernfalls wird durch diese Stoffe die Lebensfähigkeit der zu verabreichenden Bakterien negativ beeinflusst. |
- | Es wird empfohlen, bei der Zubereitung und während der Verabreichung der Lösung eine Staubmaske und Handschuhe zu tragen. |
Zulassung erloschen am: 31.01.2004
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1461
Informationsstand: 11/1998
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