HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Veterinaria AG
Nobilis® Reo inac ad us. vet.[V]
Inaktivierter Impfstoff gegen Reovirus-Infektion (Stämme 1733 und 2408); für Hühner.
ATCvet-Code: QI01AA04
Zusammensetzung
1 Dosis (0.5 ml) enthält:
● | Reo-Virusstämme 1733 und 2408: induzieren je ≥ 7.4 log2 ELISA Einheiten |
● | Flüssiges Paraffin (Adjuvans) 215 mg |
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Huhn
Eigenschaften / Wirkungen
Für Nobilis
® Reo inac werden die Aviären Reo-Virusstämme 1733 und 2408 auf Hühnerembryofibroblasten vermehrt. Die Viruskomponenten werden anschliessend mit Formalin inaktiviert und in der wässrigen Phase einer Wasser-in-Öl-Emulsion suspendiert.
Nobilis
® Reo inac ist ein Muttertierimpstoff, der maternale Antikörper via Eidotter auf die Küken überträgt, sodass diese in der kritischsten Phase, den ersten zwei Lebenswochen, gegen die Auswirkungen bestimmter pathogener Reovirusinfektionen geschützt sind. Die aktive Immunisierung der Küken mit einem lebend attenuierten Reovirus-Impfstoff kann dadurch auf eine weniger kritische Lebensphase verschoben werden.
Für einen optimalen Booster-Effekt werden die Zuchttiere mit einem lebend attenuierten Reovirus-Impfstoff grundimmunisiert (Priming) und danach wie empfohlen mit der inaktivierten Vakzine nachgeimpft.
Indikationen
Wiederholungsimpfung von Zuchttieren, um deren Nachkommen vor Infektionen mit dem Aviären Reovirus zu schützen.
Dosierung / Anwendung
0.5 ml Nobilis
® Reo inac wird s.c. in den Nacken oder i.m. in die Brust- oder Schenkelmuskulatur der Hühner appliziert.
Impfschema
Nobilis
® Reo inac sollte den Hühnern um die 16. - 20. Lebenswoche verabreicht werden, jedoch nicht später als 4 Wochen vor dem erwarteten Legebeginn.
Vorgängig sollen die Tiere mit einem Reo-Lebendimpfstoff immunisiert werden.
Zwischen Priming und Booster müssen mindestens 4 Wochen liegen. Die besten Resultate werden erzielt, wenn die Impfung mit Nobilis
® Reo inac 6 oder mehr Wochen nach Verabreichung der Lebendvakzine vorgenommen wird.
Grundimmunisierung:
Ab 5. Tag: Nobilis
® Reo 1133 (in infektionsgefährdeten Beständen)
5. - 7. Woche: Nobilis
® Reo 1133
Wiederholungsimpfung:
9. - 11. Woche: Nobilis
® Reo inac (bei hohem Infektionsdruck)
16. - 20. Woche: Nobilis
® Reo inac
Nobilis
® Reo inac kann mit folgenden Impfstoffen in derseben Spritze gemischt und mit einer Injektion verabreicht werden, ohne dass die Immunitätsbildung beeinträchtigt wird:
Nobilis
® CAV P4, Gumboro inac, RT inac, IB multi.
Das gesamte Injektionsvolumen darf dabei 1 ml nicht übersteigen.
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Kranke Elterntiere dürfen nicht geimpft werden.
Verwendung während der Legephase.
Unerwünschte Wirkungen
An der Injektionsstelle kann gelegentlich während einigen Wochen eine leichte Schwellung beobachtet werden.
Sonstige Hinweise
Zu beachten
- | Vor Gebrauch Impfstoff Raumtemperatur (15° - 25°C) annehmen lassen. |
- | Vor und während der Applikation Flasche regelmässig schütteln. |
- | Sterile Spritzen und Kanülen verwenden. |
- | Angebrochene Flaschen innerhalb von 3 Stunden aufbrauchen, um Verunreinigungen und Wirksamkeitsverluste zu vermeiden. |
Warnung
Dieses Tierarzneimittel enthält Mineralöl. Eine versehentliche (Selbst-)Injektion kann zu starken Schmerzen und Schwellungen führen, insbesondere bei einer Injektion in ein Gelenk oder den Finger. In seltenen Fällen kann dies zum Verlust des betroffenen Fingers führen, wenn er nicht umgehend ärztlich versorgt wird.
Im Falle einer versehentlichen (Selbst-)Injektion ziehen Sie sofort einen Arzt zu Rate, selbst wenn nur geringe Mengen injiziert wurden, und zeigen Sie dem Arzt die Packungsbeilage.
Sollten die Schmerzen länger als 12 Stunden nach der ärztlichen Untersuchung andauern, ziehen Sie erneut einen Arzt zu Rate.
Lagerung
Im Kühlschrank (2° bis 8°C) lagern. Vor Licht und Frost schützen.
Medikament, für Kinder unerreichbar aufbewahren.
Packungen
Flasche zu 500 ml (1000 Impfstoffdosen)
Zulassung erloschen am: 01.05.2012
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1440
Informationsstand: 12/2008
Dieser Text ist behördlich genehmigt.