HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
BERNA Veterinärprodukte AG
Kombinierter Virusimpfstoff für Katzen
ATCvet-Code: QI99AZ
Zusammensetzung
Gefriergetrocknete Komponente
1 Dosis enthält mindestens: 10
5,0 TCID
50/ml Rhinotracheitis-Virus (Herpes F2), 10
4,8 TCID
50/ml Calici-Virus (Picorna F9). Conservantia pro ml: max. 30 mcg Neomycin, max. 30 mcg Polymyxin B, max. 2,5 mcg Amphotericin B.
Flüssige Komponente
1 Dosis enthält mindestens: 10
4,5 FAID
50/ml Panleukopenie-Virus (vor Inaktivierung). Conservantia pro ml: max. 30 mcg Neomycin, max. 30 mcg Polymyxin B, max. 2,5 mcg Amphotericin B sowie 0,01% Thiomersal.
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Katze
Indikationen
Aktive Immunisierung von gesunden Katzen gegen Katzenschnupfen, verursacht durch Herpes- und Caliciviren, sowie gegen Katzenseuche (Panleukopenie).
Dosierung / Anwendung
Die ganze Impfdosis subkutan oder intramuskulär applizieren.
Grundimmunisierung
1. Impfung ab der 9. Lebenswoche.
2. Impfung 3 bis 4 Wochen später.
Jungtiere können ebenfalls geimpft werden, wobei die Impfungen bis zum Erreichen der 16, Lebenswoche alle 3 bis 4 Wochen zu wiederholen sind.
Jährliche Nachimpfung.
Zur Beachtung
Der Impfstoff ist unmittelbar nach dem Auflösen zu verwenden.
Anwendungseinschränkungen
Tiere während der 2. Hälfte Trächtigkeit nicht mehr impfen.
Unerwünschte Wirkungen
Der Imptstoff enthält Spuren von Antibiotika. Bei Auftreten von allergischen Reaktionen sind Adrenalin-Gaben angezeigt.
Sonstige Hinweise
Zwischen +2° und +8° C vor Licht geschützt aufbewahren; nicht gefrieren lassen. Auf jeder Packung ist das Verfalldatum angegeben; das Präparat soll nicht über dieses Datum hinaus verwendet werden.
Packungen
1 Dosis Trockenimpfstoff + 1 Dosis Flüssigimpfstoff (als Lösungsmittel) + 1 Spritze
20 × 1 Dosis Trockenimpfstoff + 20 × 1 Dosis Flüssigimpfstoff (als Lösungsmittel) + 20 Spritzen
Zulassung erloschen am: 30.09.2005
Abgabekategorie: B
IVI Nr. 1378
Informationsstand: 12/1995
Dieser Text ist behördlich genehmigt.