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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Provet AG

Baypamun HK ad us. vet.[V]

Paramunitätsinducer (gefriergetrocknet)

ATCvet-Code: QL03AX

 

Zusammensetzung

Eine Dosis (1 ml) enthält nach Resuspendierung: Parapoxvirus ovis Stamm D 1701 (chemisch inaktiviert) mindestens 106.45 GKID50, Polygeline als Stabilisator 25,0 mg.
Wirtsystem: permanente Rindernierenzelle
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Ovines Parapoxvirus
 

Zielspezies

Hund, Katze
 

Indikationen

Prophylaxe, Metaphylaxe und Therapie von Infektionskrankheiten sowie Verhinderung stressinduzierter Krankheiten bei Hunden und Katzen durch Stimulierung und Steigerung der körpereigenen, erregerunspezifischen Abwehrkräfte (Paramunisierung).
 

Dosierung / Anwendung 

Dosierungsanleitung

Die Dosis für Hunde und Katzen beträgt unabhängig von deren Alter und Gewicht 1 ml resuspendierter Trockensubstanz.
 

Art der Anwendung

Unmittelbar vor Gebrauch ist die Trockensubstanz mit dem Lösungsmittel (1 ml) zu resuspendieren, kurz zu schütteln und in eine Einmalspritze aufzuziehen. Die Applikation erfolgt subkutan bzw. intramuskulär.
 

Dauer der Anwendung

1)Prophylaxe von Infektionskrankheiten
Vorzugsweise drei Tage vor Infektion bzw. Stress­exposition (Transport) 1 Dosis intramuskulär oder subkutan.
Eine Wiederholungsbehandlung nach 24-48 Stun­den stabilisiert die Wirkung und kann somit empfohlen werden.
Bei stark gefährdeten Tieren (z.B. hoher Expositionsgrad/Infektionsdruck) ist eine weitere Injektion eine Woche nach Erst- bzw. Zweitapplikation angezeigt.
2)Metaphylaxe bei frisch ausgebrochenen Infektionskrankheiten.
Alle erkrankten und gefährdeten Tiere eines Bestandes erhalten frühestmöglich:
2 Injektionen im Abstand von 24-48 Stunden.
Eine Wiederholungsbehandlung eine Woche nach Zweitapplikation ist speziell hier angezeigt.
3)Therapie von Infektionskrankheiten
Baypamun HK hat seine Wirkung auch als Therapeutikum zur Behandlung von Infektionskrankheiten bewiesen. Es kann ausschliesslich oder auch substituierend in Kombination mit anderen therapeutischen Massnahmen empfohlen werden.
Die erkrankten Tiere erhalten frühestmöglich eine 2 - 3malige Applikation des Inducers im Abstand von je 24-48 Stunden.
Auch hier wird die Wiederholungsbehandlung 1 Woche nach der letzten Applikation empfohlen.
 

Zusatzinformation

Baypamun HK ist auch unter dem Entwicklungsnamen PIND ORF bekannt.
Besonders bewährt hat sich der Einsatz von Baypamun HK zur Verhinderung von Infektionen in der Neugeborenenphase (Katzenschnupfen, Welpensterben). Speziell die Therapie des Katzenschnupfens hat sich als erfolgreich erwiesen.
Die Mehrfachanwendung von Baypamun HK - auch in kurzen Zeitabständen - erlaubt die Stimulierung und die Persistenz des Zustandes der Paramunität über den jeweils erforderlichen Zeitraum ohne Wirkungsverlust.
Prinzipiell wird der prophylaktischen Anwendung von Baypamun HK der Vorzug vor seinem metaphylaktischen oder therapeutischen Einsatz (Not­be­handlung) gegeben.
 

Anwendungseinschränkungen

keine bekannt!
 

Unerwünschte Wirkungen

Nach der Applikation kann an der Injektiosstelle in seltenen Fällen eine Schwellung auftreten, die in kurzer Zeit wieder resorbiert wird.
 

Wechselwirkungen

keine bekannt!
 

Sonstige Hinweise

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
 

Lagerung und Haltbarkeit

Aufbewahrung bei Temperaturen zwischen +2° bis +8°C. Vor Frost, Hitze und Licht schützen.
 
Bei vorschriftsmässiger Lagerung behält Baypamun HK seine volle Wirksamkeit bis zu dem auf jedem Flaschenetikett aufgedruckten Verfalldatum.
Nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr anwenden.
 

Packungen

Schachtel mit 10 × 1 Dosis Baypamun HK Trockensubstanz und 10 × 1 ml Wasser für Injektionszwecke als Lösungsmittel.

Zulassung erloschen am: 30.09.2001

Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.

 

Hersteller

Bayer AG, Leverkusen (D)

IVI Nr. 1367

Informationsstand: 12/1995

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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