HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
ATCvet-Code: QI99
1. | Nur gesunde Tiere sollten geimpft werden. |
2. | Jede Behandlung oder Desinfektion via Trinkwasser sollte 24 Stunden vor der Impfung unterbrochen werden. |
3. | Genügend Trinkplätze müssen vorhanden sein, so dass alle Tiere eine Trinkgelegenheit haben. |
4. | Das Wasser und die Tränkgeräte müssen sauber und ohne jede Spur von Desinfektionsmittel sein. |
5. | Das Trinkwasser, welches den Impfstoff enthält, soll nicht erwärmt werden |
6. | Der Impfstoff muss unmittelbar nach dem Auflösen verbraucht werden. |
7. | Die Tiere vor der Impfung 2 - 3 Stunden dursten lassen. |
8. | Das Trinkwasser mit dem Impfstoff sollte innert 2 - 3 Stunden verbraucht sein. |
9. | Den normalen Trinkwasserzufluss nicht herstellen bevor alles Trinkwasser mit dem Impfstoff verbraucht ist. |
10. | Den Impfstoff nicht in der Nähe von nicht vorgeimpftenTieren einsetzen. |
11. | Den Impfstoff nicht bei Legehennen gebrauchen. |
12. | Pro 10 Liter Trinkwasser in dem der Impfstoff verabreicht wird, 40 - 50 g Magermilchpulver zum Schutz des Impfvirus beigeben. |
Zulassung erloschen am: 31.07.2003
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1359
Informationsstand: 05/2001
Dieser Text ist behördlich genehmigt.