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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Dr. E. Graeub AG

Papillomatose-Impfstoff ad us. vet.[V]

Impfstoff für Rinder gegen Papillomatose

ATCvet-Code: QI99

 

Zusammensetzung

Organvakzine, mit 0,5% Formalin konserviert.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Bovines Papillomavirus
 

Zielspezies

Rind
 

Eigenschaften / Wirkungen

Die Rinderpapillomatose wird durch ein Virus der Papovagruppe verursacht. Das Virus haftet nur an oberflächlich verletzten Hautstellen, weshalb ungeeignete Aufstallung und harte Einstreu die Infektion begünstigen. Die genetische und altersabhängige Empfänglichkeit, sowie die erworbene Immunität bestimmen Ausmass und Dauer der Erkrankung. Organvakzinen ergeben einen soliden und dauerhaften Impfschutz, jedoch wird das Papillomwachstum während der Proliferationsphase durch die Impfung kaum beeinflusst, da die Papillome zu diesem Zeitpunkt kein oder nur wenig Virus enthalten. Aus diesem Grund sollen in infizierten oder gefährdeten Beständen alle unter zwei Jahren alte Rinder zwei- bis dreimal im Abstand von 14 Tagen vakziniert werden.
 

Indikationen

Immunisierung von Rindern gegen Papillomatose.
 

Dosierung / Anwendung 

20 ml s.c., zwei- bis dreimal im Abstand von 14 Tagen.
 

Sonstige Hinweise

Wegen der immunologischen Variabilität des Virus wird die Vakzine aus Papillomen verschiedener Herkunft hergestellt. Bei unbefriedigendem Behandlungserfolg wird die Herstellung eines stallspezifischen Impfstoffes empfohlen.
 

Lagerung

Bei 2° - 8° C und vor Licht geschützt lagern.
 

Haltbarkeit

Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
 

Packungen

Durchstechflaschen zu 20 ml und 100 ml.

Zulassung erloschen am: 31.07.2003

Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.

 

Hersteller

Dr. E. Gräub AG, Bern

IVI Nr. 1157

Informationsstand: 12/1995

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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