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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Provet AG

Madivak flüssig ad us. vet.[V]

Tollwut-Impfstoff, inaktiviert

ATCvet-Code: QI99

 

Zusammensetzung

1 Dosis (1 ml) enthält: inaktiviertes, adsorbiertes Tollwut-Virus 1 I.E., Aluminiumhydroxid 3,0 mg, Natriumtimerfonat 0,02 mg, Spuren von Neomycin, Chlortetracyclin und Amphotericin B.
 
In Hühnerfibroblasten-Zellkulturen vermehrtes, durch Zusatz von Beta-Propiolacton inaktiviertes, durch Dichtegradentenzentrifugation gereinigtes und konzentriertes Tollwut-Virus (Flury LEP).
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Tollwutvirus
 

Zielspezies

Hund, Katze, Pferd
 

Indikationen

Aktive Immunisierung von Hund, Katze und Pferd gegen Tollwut.
 

Dosierung / Anwendung 

Impfdosis: 1 ml subkutan
 

Impfschema:

Grundimmunisierung
Hund, Katze:1 Impfung ab 7. Lebenswoche
Pferd:1 Impfung ab 7. Lebenswoche oder ca. 3 Wochen vor dem Weideauftrieb.
 
Bei Tieren im Alter unter 12 Wochen, die von immunisierten Muttertieren abstammen, werden 2 Imp­fungen im Abstand von 4-6 Wochen empfohlen, da maternale Antikörper die Ausbildung einer belastbaren Immunität beeinträchtigen können.
 
Wiederholungsimpfungen
in jährlichem Abstand
 
Unmittelbar vor Gebrauch ist der Impfstoff kurz und kräftig zu schütteln.
 

Anwendungseinschränkungen

Kranke und als inkubiert geltende Tiere, schlechter Allgemeinzustand, starker Parasitenbefall sowie tollwutkranke, seuchenverdächtige oder ansteckungsverdächtige Tiere.
 

Unerwünschte Wirkungen

Nach der Impfung kann sich in Einzelfällen an der Injektionsstelle durch das im Impfstoff enthaltene Adjuvans eine palpierbare Schwellung (Impfdepot) bilden, die jedoch innerhalb von 2 bis 3 Wochen resorbiert wird.
 

Absetzfristen

Keine
 

Sonstige Hinweise

Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Tollwut-Schutzimpfungen sind zu beachten.
Wiederholungsimpfungen, wie angegeben, sind für einen kontinuierlichen Schutz erforderlich.
Geimpfte Tiere sollen bis zur Ausbildung einer belastungsfähigen Immunität keinem Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
 
Arzneimittel sorgfältig und unzugänglich für Kinder aufbewahren!
 

Lagerung und Haltbarkeit

Der Impfstoff ist bei +2 bis +8°C zu lagern und darf nach Ablauf des auf Packung und Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.
 

Packungen

Schachtel mit 10 × 1 Impfdosis

Zulassung erloschen am: 30.06.2000

Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.

 

Hersteller

Hoechst AG, Frankfurt a. M. (D)

IVI Nr. 1133

Informationsstand: 12/1995

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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