HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Provet AG
Madivak flüssig ad us. vet.[V]
Tollwut-Impfstoff, inaktiviert
ATCvet-Code: QI99
Zusammensetzung
1 Dosis (1 ml) enthält: inaktiviertes, adsorbiertes Tollwut-Virus 1 I.E., Aluminiumhydroxid 3,0 mg, Natriumtimerfonat 0,02 mg, Spuren von Neomycin, Chlortetracyclin und Amphotericin B.
In Hühnerfibroblasten-Zellkulturen vermehrtes, durch Zusatz von Beta-Propiolacton inaktiviertes, durch Dichtegradentenzentrifugation gereinigtes und konzentriertes Tollwut-Virus (Flury LEP).
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Hund, Katze, Pferd
Indikationen
Aktive Immunisierung von Hund, Katze und Pferd gegen Tollwut.
Dosierung / Anwendung
Impfdosis: 1 ml subkutan
Impfschema:
Grundimmunisierung
Hund, Katze: | 1 Impfung ab 7. Lebenswoche |
Pferd: | 1 Impfung ab 7. Lebenswoche oder ca. 3 Wochen vor dem Weideauftrieb. |
Bei Tieren im Alter unter 12 Wochen, die von immunisierten Muttertieren abstammen, werden 2 Impfungen im Abstand von 4-6 Wochen empfohlen, da maternale Antikörper die Ausbildung einer belastbaren Immunität beeinträchtigen können.
Wiederholungsimpfungen
in jährlichem Abstand
Unmittelbar vor Gebrauch ist der Impfstoff kurz und kräftig zu schütteln.
Anwendungseinschränkungen
Kranke und als inkubiert geltende Tiere, schlechter Allgemeinzustand, starker Parasitenbefall sowie tollwutkranke, seuchenverdächtige oder ansteckungsverdächtige Tiere.
Unerwünschte Wirkungen
Nach der Impfung kann sich in Einzelfällen an der Injektionsstelle durch das im Impfstoff enthaltene Adjuvans eine palpierbare Schwellung (Impfdepot) bilden, die jedoch innerhalb von 2 bis 3 Wochen resorbiert wird.
Absetzfristen
Keine
Sonstige Hinweise
Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen über Tollwut-Schutzimpfungen sind zu beachten.
Wiederholungsimpfungen, wie angegeben, sind für einen kontinuierlichen Schutz erforderlich.
Geimpfte Tiere sollen bis zur Ausbildung einer belastungsfähigen Immunität keinem Infektionsrisiko ausgesetzt werden.
Arzneimittel sorgfältig und unzugänglich für Kinder aufbewahren!
Lagerung und Haltbarkeit
Der Impfstoff ist bei +2 bis +8°C zu lagern und darf nach Ablauf des auf Packung und Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.
Packungen
Schachtel mit 10 × 1 Impfdosis
Zulassung erloschen am: 30.06.2000
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
Hersteller
Hoechst AG, Frankfurt a. M. (D)
IVI Nr. 1133
Informationsstand: 12/1995
Dieser Text ist behördlich genehmigt.