HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Biokema SA
Inaktivierter adjuvierter Impfstoff - Actinobacillus (Haemophilus)-Pleuropneumonien
ATCvet-Code: QI99
Zusammensetzung
Actinobacillus (Haemophilus) pleuropneumoniae Serotypen 2, 7, 9, Hämolyse-Toxoid; Adjuvans: Aluminiumhydroxyd, Konservierungsmittel: Thiomersal 0,0001 g/ml.
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Zielspezies
Schwein
Eigenschaften / Wirkungen
Hemopig ist eine inaktivierte Vakzine, bestimmt zur aktiven Immunisierung der Schweine gegen die A. pleuropneumoniae-Pleuropneumonien des Schweines.
Der Verlauf dieser Krankheit kann perakut sein, mit tödlichem Ausgang innerhalb von 24 Stunden, akut mit tödlichem Ausgang nach einigen Tagen oder chronisch. Die Infektion kann in chronisch infizierten Betrieben inapparent über lange Perioden vorhanden sein. Schweine aus solchen Betrieben lösen im Allgemeinen eine akute Actinobazillose aus, wenn sie in erregerfeie Betriebe eingeführt werden. Gleichenfalls erkranken Schweine aus erregerfreien Beständen sehr leicht, wenn sie in verseuchte Betriebe verlegt werden.
Bei den Pleuropneumonien verursacht durch A. pleuropneumoniae spielen die stark zytotoxisch wirkenden Hämolysine eine wichtige Rolle. Hemopig enthält diese Antigene und induziert Antikörper, die mit den Haemolysinen aller Serotypen kreuzreagieren. Diese Eigenschaften erhöhen die Wirksamkeit und Polyvalenz von Hemopig gegen die verschiedenen Serotypen von A. pleuropneumoniae.
Indikationen
Aktive Immunisierung der Schweine gegen die A. pleuropneumoniae-Pleuropneumonien, insbesondere: vor dem Einstellen von gesunden Tieren in verseuchte oder verdächtige Betriebe oder zur weitgehenden Herdensanierung.
Dosierung / Anwendung
s.c. hinter dem Ohr
Flasche vor Gebrauch schütteln.
Dosis: | 2 ml bei Schweinen bis zu 30 kg KGW |
| 4 ml bei Schweinen über 30 kg KGW |
Impfschema
Grundimmunisierung
2 Injektionen im Abstand von 2-3 Wochen. Ferkel von weniger als 4 Wochen entwickeln eine ungenügende Immunantwort.
Wiederholungsimpfung
1 Injektion von 4 ml nach 6 Monaten bei Remonten oder 1 Injektion von 4 ml bei Tieren von ungefähr 60 kg, wenn respiratorische Probleme auch am Ende der Mast beobachtet werden.
Impfbeispiel: Tiere aus einer nicht infizierten Herde
Erstimpfung
Tiere aus einer nicht infizierten Herde: Wenn möglich vor dem Transport in ein kontaminiertes oder suspektes Milieu impfen:
1. Injektion: 4-6 Wochen vor dem Transport
2. Injektion: 2-3 Wochen vor dem Transport
Tiere, die ungeimpft in einen neuen Betrieb oder eine neue Masteinheit verlegt werden:
1. Injektion: bei der Ankunft
2. Injektion: 2-3 Wochen später
Tiere, falls möglich, bis 2 Wochen nach der 2. Injektion vom übrigen Bestand getrennt halten.
Wiederholungsimpfung
Wenn im späteren Verlauf der Mast Respirationsprobleme beobachtet werden, wird frühestens 6 Wochen nach der 2. Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung, d.h. 1 Injektion von 4 ml, empfohlen.
Impfbeispiel: Verseuchte Aufzuchtbetriebe
Bei der ersten Intervention werden alle Tiere nach folgendem Programm geimpft:
Ferkel
Erstimpfung
1. Injektion im Alter von 6-8 Wochen
2. Injektion im Alter von 9-12 Wochen
Ferkel von weniger als 4 Wochen entwickeln eine ungenügende Immunantwort.
Wiederholungsimpfung
1 Injektion von 4 ml nach 6 Monaten oder
1 Injektion von 4 ml bei Tieren von ungefähr 60 kg, wenn respiratorische Probleme auch am Ende der Mast beobachtet werden.
Sauen
Erstimpfung
1. Injektion 5 Wochen vor dem Abferkeln
2. Injektion 3 Wochen vor dem Abferkeln
Wiederholungsimpfung
1 Injektion 3-4 Wochen vor jedem Abferkeln
Eber
Erstimpfung
2 Injektionen im Abstand von 2-3 Wochen
Wiederholungsimpfung
1. Wiederholungsimpfung: 1 Injektion nach 6 Monaten, dann jährlich 1 Injektion.
Sonstige Hinweise
Nur gesunde Tiere impfen, jeglichen Stress vermeiden. Die üblichen aseptischen Kautelen beachten.
Lagerung
Zwischen 4°C und 8°C. Nicht tiefgefrieren.
Packungen
Flaschen zu 100 ml
Zulassung erloschen am: 30.04.2003
Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.
IVI Nr. 1107
Informationsstand: 12/1995
Dieser Text ist behördlich genehmigt.