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HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!

Biokema SA

Hemopast ad us. vet.[V]

Inaktivierter adjuvierter Impfstoff - Pneumonien und Pleuropleumonien

ATCvet-Code: QI99

 

Zusammensetzung

Hemopast enthält die inaktivierten Antigene Actino­bacillus (Haemophilus) pleuropneumoniae, Serotypen 2,7,9, deren sezernierten Hämolysine als Toxoide, Pasteurella multocida A und D, Toxoid DNT und Pasteurella haemolytica. Adjuvans: Aluminiumhydroxyd, Konservierungsmittel: Thiomersal 0,0001 g/ml
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Actinobacillus pleuropneumoniae ● Mannheimia haemolytica ● Pasteurella multocida
 

Zielspezies

Schwein
 

Eigenschaften / Wirkungen

Hemopast ist eine kombinierte, inaktivierte und adjuvierte Vakzine, bestimmt zur aktiven Immunisierung der Schweine gegen Pneumonien verursacht durch Actinobacillus (Haemophilus) p.p. und Pasteurellen. Von diesen Pneumonien, ob primär, sekundär oder durch Mischinfektionen verursacht, sind hauptsächlich Schweine in Mastbetrieben betroffen.
Aufgrund seiner Wirksamkeit auf die üblichen Sekundärerreger der enzootischen Pneumonie (EP), die Pasteurellen, kann Hemopast auch die klinischen Symptome in Betrieben mit EP wesentlich vermindern.
Bei den Pleuropneumonien verursacht durch Actino­bacillus pleuropneumoniae spielen die stark cytotoxischen Hämolysine eine wesentliche Rolle. Hemopast enthält diese Antigene und induziert hohe, gegen die Hämolysine aller Serotypen kreuzreagierende Antikörpertiter. Dank dieser Eigenschaft wird die Polyvalenz und die Effizienz von Hemopast erhöht.
 

Indikationen

Aktive Immunisierung der Schweine gegen primäre und sekundäre Actinobacillus (Haemophilus)-Pasteurellen Pneumonien und Pleuropneumonien, auch geeignet gegen die Sekundärinfektionen in Beständen mit EP.
 

Dosierung / Anwendung 

s.c. hinter dem Ohr. Flasche vor Gebrauch schütteln.
 
Dosis:2 ml bei Schweinen bis zu 30 kg KGW
4 ml bei Schweinen über 30 kg KGW
 

Impfschema

Grundimmunisierung
2 Injektionen im Abstand von 2-3 Wochen. Ferkel von weniger als 4 Wochen entwickeln eine ungenügende Immunantwort.
 
Wiederholungsimpfung
1 Injektion von 4 ml nach 6 Monaten bei Remonten oder 1 Injektion bei Tieren von ungefähr 60 kg, wenn respiratorische Probleme auch am Ende der Mast beobachtet werden.
 

Impfbeispiel: Tiere aus einer nicht infizierten Herde

Erstimpfung
Wenn möglich vor dem Transport in einen kontaminierten oder unsicheren Betrieb impfen:
1. Injektion: 4-6 Wochen vor dem Transport
2. Injektion: 2-3 Wochen vor dem Transport
 
Tiere, die ungeimpft in einen neuen Betrieb oder eine unsichere Masteinheit verlegt werden:
1. Injektion: bei der Ankunft
2. Injektion: 2-3 Wochen später
 
Tiere, falls möglich, bis 2 Wochen nach der 2. Injektion vom übrigen Bestand getrennt halten.
 
Wiederholungsimpfung
Wenn im späteren Verlauf der Mast Respirationsprobleme beobachtet werden, wird frühestens 6 Wochen nach der 2. Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung, d.h. 1 Injektion von 4 ml, empfohlen.
 

Impfbeispiel: Verseuchte Aufzuchtbetriebe

Bei der ersten Intervention werden alle Tiere nach folgendem Programm geimpft:
 

Ferkel

Erstimpfung
1. Injektion im Alter von 6-7 Wochen
2. Injektion im Alter von 9-12 Wochen
Ferkel von weniger als 4 Wochen entwickeln eine ungenügende Immunantwort.
 

Sauen

Erstimpfung
1. Injektion 5 Wochen vor dem Abferkeln
2. Injektion 3 Wochen vor dem Abferkeln
 
Wiederholungsimpfung
1 Injektion 3-4 Wochen vor jedem Abferkeln
 

Eber

Erstimpfung
2 Injektionen im Abstand von 2-3 Wochen
 
Wiederholungsimpfung
1. Wiederholungsimpfung: 1 Injektion nach 6 Mona­ten, dann jährlich 1 Injektion.
 

Sonstige Hinweise

Nur gesunde Tiere impfen, jeglichen Stress vermeiden. Die üblichen aseptischen Kautelen beachten.
 

Lagerung

Zwischen 4°C und 8°C. Nicht tiefgefrieren.
 

Packungen

Flasche zu 100 ml

Zulassung erloschen am: 30.04.2003

Abgabekategorie: Immunbiologische Erzeugnisse dürfen nur an Tierärztinnen/Tierärzte abgegeben werden.

IVI Nr. 1106

Informationsstand: 12/1995

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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