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1      

BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS

Propylenglycol Stricker ad us. vet., flüssig, für Rinder
 

2      

QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

1 ml enthält:
Wirkstoff:
Propylenglycolum 100%
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ Propylenglycol
 

3      

DARREICHUNGSFORM

Transparente Flüssigkeit zum Eingeben
 

4      

KLINISCHE ANGABEN

4.1  

Zieltierart(en)

Rind
 

4.2   

Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)

Milde Formen von Ketose, als zusätzliche Behandlung oder als Prophylaxe. In schweren Fällen wird zusätzlich zur oralen Verabreichung von Propylenglycol noch eine intravenöse Glukoseinfusion notwendig werden.
 

4.3   

Gegenanzeigen

Keine.
 

4.4   

Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart

Keine.
 

4.5   

Besondere Warnhinweise für die Anwendung

Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Anwendung bei Tieren
Nicht zutreffend.
Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Anwender
Nicht zutreffend.
 

4.6   

Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)

VetVigilance: Pharmacovigilance-Meldung erstatten
 
Keine.
 

4.7   

Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode

Trächtigkeit und Laktation
Kann während der Trächtigkeit angewendet werden.
 

4.8   

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen

Keine bekannt.
 

4.9      Dosierung und Art der Anwendung

Zweimal täglich 125 - 250 ml in gleicher Menge Wasser gemischt eingeben oder mit dem Kurzfutter vermischen.
 

4.10

Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich

Überdosierungen von rund der dreifachen üblichen Dosierung von Propylenglykol können bei Rindern nach etwa 2 - 4 h nach Verabreichung zu Ataxien, Niedergeschlagenheit oder Festliegen führen.
 
 
Keine.
 

5      

PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

Pharmakotherapeutische Gruppe: Energetikum
ATCvet-Code: QA16QA01
 

5.1   

Pharmakodynamische Eigenschaften

Propylenglycol ist eine wasserlösliche, eher dickflüssige, leicht süssliche Flüssigkeit. Der erhöhte Energiebedarf vor allem zu Beginn der Laktation führt zur Mobilisierung von Fettsäuren aus dem Fettgewebe. In der Leber werden diese Fettsäuren in Ketonkörper umgewandelt. Propylenglycol wird aus den Vormägen resorbiert und in der Leber in Oxalacetat und Glukose umgewandelt. Damit trägt es dem erhöhten Energiebedarf während der Laktation Rechnung, und die Bildung von Ketonkörpern wird vermindert.
 

5.2   

Angaben zur Pharmakokinetik

Nicht zutreffend.
 

5.3   

Umweltverträglichkeit

Keine Angaben.
 

6      

PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1   

Verzeichnis der sonstigen Bestandteile

Keine.
 

6.2   

Wesentliche Inkompatibilitäten

Nicht zutreffend.
 

6.3   

Dauer der Haltbarkeit

Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis: 24 Monate
 

6.4   

Besondere Lagerungshinweise

Unter 25°C lagern.
 

6.5   

Art und Beschaffenheit des Behältnisses

1 L-Kunststoff-Flasche
5 L-Kunststoff-Kanister
10 L-Kunststoff-Kanister
25 L-Kunststoff-Kanister
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrössen in Verkehr gebracht.
 

6.6   

Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle

Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen.
 

7      

ZULASSUNGSINHABERIN

Biokema SA
Chemin de la Chatanérie 2
1023 Crissier
021 633 31 31
021 633 31 00
hotline@biokema.ch
 

8      

ZULASSUNGSNUMMER(N)

Swissmedic 43015 028 1 L-Flasche
Swissmedic 43015 036 5 L-Kanister
Swissmedic 43015 052 10 L-Kanister
Swissmedic 43015 044 25 L-Kanister
Abgabekategorie B: Abgabe auf tierärztliche Verschreibung
 

9      

DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / ERNEUERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erstzulassung:14.05.1980
Datum der letzten Erneuerung:18.02.2019
 

10    

STAND DER INFORMATION

08.09.2022
 

VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND / ODER DER ANWENDUNG

Nicht zutreffend.

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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