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BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS

Panacur® Boli 250 ad us. vet., Bolus für Schafe
 

2

QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

1 Bolus enthält:
Wirkstoff:
Fenbendazol250 mg
 
Sonstige Bestandteile:
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1.
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

● Fenbendazol
 

3

DARREICHUNGSFORM

Intraruminales System (Bolus) mit kontinuierlicher Freigabe in Form einer weissen länglichen Tablette beidseitig gekerbt.
 

4

KLINISCHE ANGABEN

4.1

Zieltierart(en)

Schafe
 

4.2

Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en)

Befall von Schafen mit Magen-Darm-Nematoden, Lungenwürmern und Bandwürmern wie:
Haemonchus spp., Ostertagia spp., Trichostrongylus spp., Cooperia spp., Nematodirus spp., Oesophagostomum spp., Chabertia spp., Bunostomum spp., Gaigeria pachyscelis, Trichuris spp., Strongyloides spp., Dictyocaulus filaria, Moniezia spp.
 

4.3

Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff oder einem sonstigen Bestandteil.
 

4.4

Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart

Zu häufige, wiederholte Gaben von Anthelmintika der gleichen Wirkstoff-Klasse über längere Zeit sowie Unterdosierung können die Resistenzentwicklung von Helminthen fördern. Klinische Fälle mit Verdacht auf resistente Helminthen sind mit geeigneten Tests abzuklären. Falls die Testergebnisse einen Hinweis auf resistente Helminthen ergeben, ist die Wirkstoffklasse zu wechseln und ein Wirkstoff mit einem anderen Wirkmechanismus zu wählen.
 

4.5

Besondere Warnhinweise für die Anwendung

Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Anwendung bei Tieren
Keine Angaben.
 
Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Anwender
Keine Angaben.
 

4.6

Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere)

VetVigilance: Pharmacovigilance-Meldung erstatten
 
Keine bekannt.
 

4.7

Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode

Die Verabreichung von Panacur® Boli an Mutterschafe kann in jedem Stadium der Trächtigkeit oder Laktation erfolgen.
 

4.8

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen

Eine gleichzeitige Anwendung mit Präparaten zur Leberegelbekämpfung ist wegen der Möglichkeit von Unverträglichkeitserscheinungen zu vermeiden.
 

4.9

 
Zur oralen Verabreichung.
 
 Befall mit
Körpergewicht
(KGW)
Magen-Darm- und Lungenwürmern
Richtdosis:
5 mg Fenbendazol/kg KGW
Bandwürmern
Richtdosis:
10 mg Fenbendazol/kg KGW
25 kg
50 kg
75 kg
½ Bolus
1 Bolus
1½ Boli
1 Bolus
2 Boli
3 Boli
 
Es empfiehlt sich, Panacur® Boli 250 mit einem Pilleneingeber zu verabreichen. Es ist darauf zu achten, dass die Boli abgeschluckt werden. Diätmassnahmen vor oder nach der Behandlung sind nicht erforderlich. Nach Neuinfektionen ist die Behandlung zu wiederholen.
 

4.10

Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich

Aufgrund der guten Verträglichkeit von Fenbendazol sind keine Notfallmassnahmen erforderlich.
 

4.11

 
Leber:21 Tage
Übrige essbare Gewebe:14 Tage
Milch:6 Tage
 

5

PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

Pharmakotherapeutische Gruppe: Breitbandanthelminithikum der Benzimidazolcarbamatgruppe, Fenbendazol
ATCvet-Code: QP52AC13
 

5.1

Pharmakodynamische Eigenschaften

Der grundlegende Mechanismus der anthelminthischen Wirkung von Fenbendazol ist eine Hemmung der Polymerisation von Tubulin zu Mikrotubuli. Dadurch werden wichtige strukturelle Eigenschaften der Helminthenzelle beeinträchtigt, wie die Ausbildung des Zytoskeletts, die Spindelbildung bei der Mitose sowie Aufnahme und intrazellulärer Transport von Nährstoffen und Stoffwechselsubstraten. Als Folge kommt es zu einer Erschöpfung der Energiereserven mit nachfolgendem Absterben des Parasiten und seiner Expulsion nach 2 - 3 Tagen.
Fenbendazol besitzt eine ovizide Wirkung, die nach ca. 8 Stunden infolge einer Störung der Spindelbildung und des Metabolismus während der Embryogenese eintritt. Fenbendazol ist hochwirksam gegen adulte und immature Magen-Darm-Nematoden und Lungenwürmer, sowie gegen inhibierte und histotrope Larvenstadien. Darüber hinaus zeigt Fenbendazol eine gute Wirksamkeit gegen verschiedene Bandwurmarten.
 

5.2

Angaben zur Pharmakokinetik

Fenbendazol wird nach oraler Applikation zum Teil resorbiert und dann zu einem erheblichen Teil in der Leber metabolisiert. Die Resorption erfolgt bei Tieren mit einhöhligem Magen schneller als bei Wiederkäuern. Als Hauptmetaboliten werden ein Sulfoxid und ein Sulfon-Metabolit gebildet.
Die Halbwertzeit von Fenbendazol im Serum beträgt nach oraler Applikation der empfohlenen Dosis speziesabhängig zwischen 10 und 33 Stunden. Fenbendazol und seine Metaboliten verteilen sich im Gesamtorganismus, wobei hohe Konzentrationen in der Leber erreicht werden. Die Ausscheidung von unverändertem und metabolisiertem Fenbendazol erfolgt überwiegend (> 90 %) über den Kot, zu geringem Teil auch über den Urin und die Milch.
 

5.3

Umweltverträglichkeit

Keine Angaben.
 

6

PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

6.1

Verzeichnis der sonstigen Bestandteile

Lactose Monohydrat
Maisstärke
hochdisperses Siliziumdioxid
Hydroxyethylcellulose
Natriumamylopektinglykolat
Magnesiumstearat
 

6.2

Wesentliche Inkompatibilitäten

Keine bekannt.
 

6.3

Dauer der Haltbarkeit

Haltbarkeit des Tierarzneimittels im unversehrten Behältnis: 36 Monate
 

6.4

Besondere Lagerungshinweise

Bei Raumtemperatur lagern (15°C - 25°C).
 

6.5

Art und Beschaffenheit des Behältnisses

Aluminiumüberzogene Blisterfolien mit 10 Boli
Packungsgrösse:
Schachtel mit 50 Boli
 

6.6

Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle

Nicht verwendete Tierarzneimittel oder davon stammende Abfallmaterialien sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu entsorgen.
 

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ZULASSUNGSINHABERIN

MSD Animal Health GmbH
Werftestrasse 4, 6005 Luzern
 

8

ZULASSUNGSNUMMER(N)

Swissmedic 41039 028 50 Boli
Abgabekategorie B: Abgabe auf tierärztliche Verschreibung
 

9

DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / ERNEUERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erstzulassung:17.01.1978
Datum der letzten Erneuerung:20.11.2020
 

10

STAND DER INFORMATION

29.01.2021
 

VERBOT DES VERKAUFS, DER ABGABE UND / ODER DER ANWENDUNG

Nicht zutreffend.

Dieser Text ist behördlich genehmigt.

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