INFORMATION FÜR TIERHALTENDE  
Fachinformation für Medizinalpersonen siehe www.tierarzneimittel.ch  
PACKUNGSBEILAGE  
Banminth "Katze" ad us. vet., Paste  
1.  
NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN  
UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE  
VERANTWORTLICH IST  
Zulassungsinhaber:  
Zoetis Schweiz  
Rue de la Jeunesse 2  
2800 Delémont  
Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller:  
Zoetis LLC  
601 W. Cornhusker Highway  
Lincoln, NE, 68521, USA  
und  
Zoetis Belgium S.A.  
Rue Laid Burniat 1  
1348 Louvain-La-Neuve  
Belgien  
2.  
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS  
Banminth "Katze" ad us. vet., Paste  
3.  
WIRKSTOFF(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE  
1 g Paste enthält:  
Wirkstoff:  
Pyrantel (als Pyrantelembonat)  
40.0 mg  
Sonstige Bestandteile:  
Methyl(4-hydroxybenzoat) (E 218) 1.80 mg  
Propyl Parahydroxybenzoat  
0.20 mg  
Darreichungsform: Hellgelbe, opake Paste zum Eingeben.  
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4.  
ANWENDUNGSGEBIET(E)  
Banminth "Katze" ist wirksam gegen die wichtigsten bei Katzen vorkommenden Spul- und  
Hakenwürmer.  
5.  
GEGENANZEIGEN  
Keine.  
6.  
NEBENWIRKUNGEN  
Keine bekannt.  
Falls Sie Nebenwirkungen beim behandelten Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das  
Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.  
7.  
ZIELTIERART(EN)  
Katze.  
8.  
DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG  
Zum Eingeben.  
Die Dosierung beträgt 20 mg Pyrantel-Base pro kg Körpergewicht (KGW), entsprechend 0.5 g Paste  
pro kg KGW.  
Unterdosierungen sind zu vermeiden.  
Ein Injektor zu 3 g reicht für die Behandlung einer Katze bis zu 6 kg.  
Dank der guten Verträglichkeit des Präparats soll und kann Banminth "Katze" schon bei Jungtieren  
angewendet werden.  
Für die routinemässige Verabreichung von Banminth "Katze" sind folgende Zeitpunkte  
empfehlenswert:  
Jungtiere  
- erste Behandlung ab dem 10. Lebenstag  
- weitere Behandlungen alle 2 Wochen bis zum Alter von 8 10 Wochen  
- vor einer Impfung  
- im ersten Lebensjahr 3 4 x  
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Erwachsene Tiere  
- mindestens 1 2 x jährlich  
Zuchtkätzinnen  
- während der Brunst (Ranzzeit)  
- 10 Tage vor und 10 Tage nach dem Werfen (zusammen mit den Jungtieren!)  
Allgemeine Grundsätze  
- eine Entwurmung soll immer nach einem positiven Befund einer parasitologischen Kotuntersuchung  
durchgeführt werden.  
- bei Befall mit Spulwürmern ist die Behandlung jeweils nach 2 Wochen zu wiederholen.  
9.  
HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG  
Die für leichtere Tiere benötigte Pastenmenge kann mittels des praxisgerechten, graduierten  
Oralinjektors leicht abgemessen werden, wobei ein Teilstrich der Pastenmenge entspricht, die für die  
Entwurmung von 1 kg Körpergewicht notwendig ist.  
Um eine richtige Dosierung sicherzustellen, sollte der Kolben vor der Dosierung auf Null gesetzt  
werden. Vor der Verabreichung die Kappe entfernen und den Kolben vorsichtig drücken, bis die  
Dichtung die Nullmarke erreicht hat.  
Überschüssige Paste ist zu verwerfen.  
Die zur Entwurmung nötige Pastenmenge ist auf einmal zu verabreichen. Dies geschieht  
vorzugsweise, indem das Präparat aus dem Dosierinjektor in kleineren Portionen hinter einem oberen  
Eckzahn auf die Zunge der Katze gedrückt wird.  
Die abgemessene Pastenmenge kann aber auch mit dem Futter vermischt oder auf die Pfoten  
gestrichen werden; nach anfänglichem Zögern erfolgt die Aufnahme bereitwillig. Es sind keine  
Unverträglichkeitssymptome zu erwarten. Von Diätmassnahmen kann abgesehen werden. Die dank  
planmässiger Entwurmungsbehandlungen erlangte Wurmfreiheit führt zu einer erheblichen  
Vitalitätssteigerung der Tiere und fördert deren allgemeines Wohlbefinden. Nicht zuletzt sind diese  
Massnahmen auch angezeigt im Hinblick auf eine Gesundheitsgefährdung von Kontaktpersonen,  
namentlich von Kindern.  
10.  
WARTEZEIT(EN)  
Nicht zutreffend.  
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11.  
BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE  
Das Präparat darf nur bis zu dem auf der Packung mit ‹‹Exp›› bezeichneten Datum verwendet  
werden.  
Nach Anbruch des Behältnisses sind verbleibende Reste des Arzneimittels zu verwerfen.  
Bei Raumtemperatur (15 25°C) aufbewahren.  
Tierarzneimittel ausser Reichweite von Kindern aufbewahren!  
12.  
BESONDERE WARNHINWEISE  
Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:  
Nach häufiger wiederholter Anwendung von Medikamenten gegen Würmer mit Wirkstoffen einer  
Substanzklasse kann sich eine Resistenz gegenüber der gesamten Substanzklasse entwickeln.  
Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Anwendung bei Tieren:  
Nicht in die Augen des Tieres einbringen.  
Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Anwender:  
Der direkte Kontakt mit Haut / Schleimhaut und Augen ist zu vermeiden. Bei Kontakt mit Haut /  
Schleimhaut oder Augen gründlich mit Wasser spülen. Beim Umgang mit dem Tierarzneimittel nicht  
rauchen, essen oder trinken. Nach Gebrauch Hände waschen.  
Trächtigkeit und Laktation:  
Da Pyrantelhydrogenpamoat keine embryoschädigenden Eigenschaften besitzt, dürfen mit diesem  
Präparat auch tragende und säugende Kätzinnen ohne Risiken behandelt werden  
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:  
Nicht zusammen mit anderen Wirkstoffen verwenden, die zur Substanzklasse der Cholinergika (z.B.  
Levamisol) oder Cholinesterasehemmern (z.B. Organophosphat-Verbindungen) gehören. Die  
spezifische Wikrung von Piperazin kann die Wirksamkeit von Pyrantel hemmen.  
Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel):  
Das Produkt kann ohne Bedenken Katzen jeden Alters verabreicht werden. Untersuchungen haben  
gezeigt, dass Banminth "Katze" auch bei versehentlicher 120-facher Überdosierung keine  
Schädigung hervorruft.  
Inkompatibilitäten:  
Keine Angaben.  
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13.  
BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORUNG VON NICHT  
VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN  
ERFORDERLICH  
Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden.  
Fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind.  
Diese Massnahmen dienen dem Umweltschutz.  
14.  
GENEHMIGUNGSDATUM DER PACKUNGSBEILAGE  
23.07.2021  
Weitere Angaben zu diesem Tierarzneimittel finden Sie unter www.swissmedic.ch und  
15.  
WEITERE ANGABEN  
Packungsgrössen: 1 Oral-Dosierinjektor aus Polypropylen/Polyethylen zu 3 g Paste in einer  
Faltschachtel.  
Abgabekategorie B: Abgabe auf tierärztliche Verschreibung  
Swissmedic 40805  
Falls weitere Informationen über das Tierarzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit  
dem im 1. Abschnitt genannten Zulassungsinhaber in Verbindung.  
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