Eisenmangelanämie bei Ferkeln, Schweinen und Kälbern
ATCvet-Code: QB03AC01
Zusammensetzung
Ferrum | 100 mg |
| |
(ut Ferri hydroxidum/Dextranum) | |
| |
Conserv.: Phenolum | 5 mg |
| |
Aqua ad injectabilia q.s. ad solutionem pro 1 ml | |
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Die wässerige Eisendextranlösung ist besonders gegen die oft bei Ferkeln und Kälbern auftretende Eisenmangelanaemie wirksam. Das Eisen wird leicht resorbiert und vom blutbildenden Gewebe sehr rasch verwertet. Das Eisendepot wird nach prophylaktischer Injektion ausreichend aufgefüllt, so dass normalerweise eine Injektion den lebensnotwendigen Eisenbedarf über längere Zeit deckt.
Indikationen
Prophylaxe und Therapie von Anaemien, besonders bei Ferkeln und Kälbern.
Ferkel | prophylaktisch | 1,5 bis 2 ml i.m. am 3. bis 4. Lebenstag |
| | |
| therapeutisch | 2 ml i.m. zwischen dem 7. bis 21. Lebenstag nach diagnostizierter Eisenmangelanaemie; im Bedarfsfall nach 1 Woche wiederholen. |
| | |
Mutterschweine | | 5 ml i.m. 14 Tage vor der Geburt |
| | |
Kälber | | 4 ml i.m. in den ersten 2 Lebenswochen |
Ferridex wird bei Ferkeln in die Oberschenkelmuskulatur und bei Kälbern in die dorsale Halsmuskulatur in der Nähe des Kopfansatzes intramuskulär injiziert.
Unerwünschte Wirkungen
VetVigilance: Pharmacovigilance-Meldung erstatten
Die Injektion von Eisendextran kann anaphylaktoide bzw. anaphylaktische Reaktionen bei Ferkeln hervorrufen. Insbesondere konnte dies bei neugeborenen Ferkeln mit Vitamin E / Selenmangel beobachtet werden.
Keine
Sonstige Hinweise
Nicht mit anderen Präparaten mischen.
Nur gut gereinigte Spritzen und Kanülen verwenden.
Das Tierarzneimittel darf nur bis zu dem auf dem Behälter mit "Exp" bezeichneten Datum verwendet werden.
Ausser Reichweite von Kindern und bei Raumtemperatur (15 - 25° C) lagern.
Aufbrauchfrist nach Entnahme der ersten Dosis: 1 Woche.
Packungen
Injektionslösung in Flaschen zu 100 ml
Abgabekategorie: B
Swissmedic Nr. 40'652
Informationsstand: 12/2019
Dieser Text ist behördlich genehmigt.