1 | BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS |
2 | QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG |
Rekombinante des vHVT013-69 Putenherpesvirus*, | |
VP2 von Stamm Faragher 52/70, lebend | 3.6 bis 4.4 log10 PBE** |
3 | DARREICHUNGSFORM |
4 | KLINISCHE ANGABEN |
4.1 | Zieltierart(en) |
4.2 | Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en) |
- | Beginn der Immunität: nach 2 Wochen |
- | Dauer der Immunität: bis 9 Wochen |
- | Beginn der Immunität: nach 4 Tagen |
- | Dauer der Immunität: Eine einzige Impfung ist für den Schutz während des Risikozeitraumes ausreichend. |
4.3 | Gegenanzeigen |
4.4 | Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart |
4.5 | Besondere Warnhinweise für die Anwendung |
4.6 | Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere) |
4.7 | Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode |
4.8 | Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen |
4.9 Dosierung und Art der Anwendung |
- | Subkutane Applikation: Eine einmalige Injektion von 1 Dosis zu 0,2 ml pro Küken |
- | In-ovo Applikation: Eine einmalige Injektion von 1 Dosis zu 0,05 ml pro Hühnerei |
Zur in-ovo-Applikation kann ein automatischer Ei-Injektor verwendet werden. Das Gerät soll auf sichere und wirksame Abgabe der korrekten Dosis geprüft sein. Die Gebrauchsanweisung dieses Gerätes ist genau zu befolgen. |
- | Während des Auftauens und Öffnens der Impfstoffampullen Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. |
- | Nur die Ampullen aus dem Flüssigstickstoffbehälter entnehmen, die sofort verbraucht werden sollen. |
- | Den Inhalt der Ampullen rasch unter Schütteln im Wasserbad bei 25 - 30°C auftauen. Sofort mit dem nächsten Schritt fortfahren. |
- | Sobald der Impfstoff aufgetaut ist, sind die Ampullen zu öffnen. Dabei sollten die Ampullen auf Armlänge entfernt gehalten werden, um jede Verletzungsgefahr zu vermeiden, falls eine Ampulle zerbricht. |
- | Sobald die Ampulle geöffnet ist, ist der Inhalt in eine sterile 5 ml-Spritze aufzuziehen. |
- | Die Suspension in das Verdünnungsmittel übertragen (nicht verwenden, wenn Trübungen sichtbar sind). |
- | 2 ml dieser verdünnten Suspension wieder in die Spritze aufziehen. |
- | Die Ampulle wird mit diesen 2 ml nochmals ausgespült und die Spülflüssigkeit dann wieder in die verdünnte Suspension übertragen. Den Spülvorgang ein- oder zweimal wiederholen. |
- | Dieser Vorgang - Auftauen, Öffnen, Übertragen und Spülen - wird für diejenige Anzahl Ampullen wiederholt, die mit dem Lösungsmittel aufbereitet werden soll: |
● | entweder 1 Ampulle à 1000 Impfdosen pro 200 ml Verdünnungsmittel (oder 1 Ampulle à 2000 Impfdosen pro 400 ml Verdünnungsmittel) zur subkutanen Applikation |
● | oder 4 Ampullen à 1000 Impfdosen pro 200 ml Verdünnungsmittel (oder 4 Ampullen à 2000 Impfdosen pro 400 ml Verdünnungsmittel) für die in-ovo-Applikation. |
- | Der wie oben beschrieben aufbereitete und verdünnte Impfstoff wird durch vorsichtiges Schütteln gemischt, um ihn gebrauchsfertig zu machen. Er sollte unmittelbar nach Zubereitung und innerhalb einer Stunde verwendet werden. |
4.10 | Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich |
5 | PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN |
5.1 | Pharmakodynamische Eigenschaften |
5.2 | Angaben zur Pharmakokinetik |
5.3 | Umweltverträglichkeit |
6 | PHARMAZEUTISCHE ANGABEN |
6.1 | Verzeichnis der sonstigen Bestandteile |
6.2 | Wesentliche Inkompatibilitäten |
6.3 | Dauer der Haltbarkeit |
6.4 | Besondere Lagerungshinweise |
6.5 | Art und Beschaffenheit des Behältnisses |
- | Träger mit 5 Glas Typ I Ampullen Suspension à 1000 Dosen |
- | Träger mit 4 Glas Typ I Ampullen Suspension à 2000 Dosen |
- | (Polyvinylchlorid-) Beutel zu 200 ml Verdünnungsmittel |
- | (Polyvinylchlorid-) Beutel zu 400 ml Verdünnungsmittel |
6.6 | Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle |
7 | ZULASSUNGSINHABERIN |
8 | ZULASSUNGSNUMMER(N) |
9 | DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / ERNEUERUNG DER ZULASSUNG |
Datum der Erstzulassung: | 06.12.2016 |
Datum der letzten Erneuerung: | 07.09.2021 |
10 | STAND DER INFORMATION |
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