1 | BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS |
2 | QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG |
Bordetella bronchiseptica, Stamm B-C2, lebend, attenuiert | ≥ 108.0 KBE* |
Canines Parainfluenzavirus (CPi), Stamm Cornell, lebend, attenuiert | ≥ 103.0 GKID50** |
* | Koloniebildende Einheiten |
** | Die statistisch ermittelte Menge eines Virus, die voraussichtlich 50% der damit inokulierten Gewebekulturen infiziert |
3 | DARREICHUNGSFORM |
4 | KLINISCHE ANGABEN |
4.1 | Zieltierart(en) |
4.2 | Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en) |
Beginn der Immunität: | Bordetella bronchiseptica: 72 h nach der Impfung |
Canines Parainfluenza-Virus: 3 Wochen nach der Impfung | |
Dauer der Immunität: | 1 Jahr |
4.3 | Gegenanzeigen |
4.4 | Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart |
4.5 | Besondere Warnhinweise für die Anwendung |
4.6 | Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere) |
4.7 | Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode |
4.8 | Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen |
4.9 | Dosierung und Art der Anwendung |
Alter des Hundes | ||
Ab 2 Wochen | 8 - 9 Wochen | 12 Wochen |
Nobivac® DHPPi2) zusammen mit Nobivac® LEPTO 6 | Nobivac® DHPPi2) zusammen mit Nobivac® LEPTO 6 | |
Nobivac® KC1) | ||
Nobivac® RABIES3) |
1) | bei entsprechendem Infektionsrisiko; mind. 72 h vor Exposition |
2) | im Falle einer bereits erfolgten oder gleichzeitigen Impfung mit Nobivac® KC kann Nobivac® DHPPi durch Nobivac® DHP ersetzt werden |
3) | für Reisen ins Ausland obligatorisch. Bei früherer Erstimpfung (< 12 Wochen) muss die Impfung im Alter von 3 Monaten wiederholt werden. Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des immunologischen Tierarzneimittels bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels vor. Ob das immunologische Tierarzneimittel vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels verwendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden. |
Alter des Hundes | ||||||
1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4 Jahre | 5 Jahre | 6 Jahre | usw. im 3-Jahres- rhythmus |
Nobivac® LEPTO 61) zusammen mit Nobivac® Pi2) | Nobivac® LEPTO 61) zusammen mit Nobivac® Pi2) | Nobivac® DHPPi5) zusammen mit Nobivac® LEPTO 6 | Nobivac® LEPTO 61) zusammen mit Nobivac® Pi2) | Nobivac® LEPTO 61) zusammen mit Nobivac® Pi2) | Nobivac® DHPPi5) zusammen mit Nobivac® LEPTO 6 | ... |
Nobivac® KC3) | Nobivac® KC3) | Nobivac® KC3) | Nobivac® KC3) | Nobivac® KC3) | Nobivac® KC3) | ... |
Nobivac® RABIES4) | Nobivac® RABIES4) | ... |
1) | kann auch als Einzelkomponente verabreicht werden |
2) | kann auch als Einzelkomponente verabreicht werden und muss dann mit Nobivac® SOLVENT aufgelöst werden. Im Falle einer Impfung mit Nobivac® KC (gegen canines Parainfluenzavirus und Bordetella bronchiseptica) kann auf Nobivac® Pi verzichtet werden |
3) | bei entsprechendem Infektionsrisiko; mind. 72 h vor Exposition |
4) | für Reisen ins Ausland obligatorisch. Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des immunologischen Tierarzneimittels bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels vor. Ob das immunologische Tierarzneimittel vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels verwendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden. |
5) | im Falle einer gleichzeitigen Impfung mit Nobivac® KC kann Nobivac® DHPPi durch Nobivac® DHP ersetzt werden. |
4.10 | Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich |
4.11 | Wartezeit(en) |
5 | PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN |
5.1 | Pharmakodynamische Eigenschaften |
5.2 | Angaben zur Pharmakokinetik |
5.3 | Umweltverträglichkeit |
6 | PHARMAZEUTISCHE ANGABEN |
6.1 | Verzeichnis der sonstigen Bestandteile |
6.2 | Wesentliche Inkompatibilitäten |
6.3 | Dauer der Haltbarkeit |
6.4 | Besondere Lagerungshinweise |
6.5 | Art und Beschaffenheit des Behältnisses |
6.6 | Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle |
7 | ZULASSUNGSINHABERIN |
8 | ZULASSUNGSNUMMER(N) |
9 | DATUM DER ERTEILUNG DER ERSTZULASSUNG / ERNEUERUNG DER ZULASSUNG |
Datum der Erstzulassung: | 26.04.2000 |
Datum der letzten Erneuerung: | 26.10.2023 |
10 | STAND DER INFORMATION |
Dieser Text ist behördlich genehmigt.