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Anwendungen

Anerkannte tiermedizinische Anwendungen

-Aufgrund der wissenschaftlichen Ergebnisse kann eine unterstützende Verwendung bei Erkältungskrankheiten und trockenem Reizhusten empfohlen werden. Die diaphoretische Wirkung ist umstritten (Aichberger et al., 2012).
 

Ethnoveterinärmedizinische Studien

-Bäuerinnen und Bauern der Deutschschweiz verwenden Tilia cordata-Blüten- und -Rinden-Infus und -Dekokt bei Rindern und Ziegen als Hausmittel für den Urogenitaltrakt (Bischoff et al., 2016; Disler et al., 2014; Schmid et al., 2012; Stucki et al., 2019).
 

Traditionelle Anwendungen

-Innerlich: unterstützend bei (fiebrigen) Erkältungskrankheiten und damit verbundenem Husten oder trockenem Reizhusten, Atemwegserkrankungen (besonders alte, verschleppte Bronchialkatarrhe), zum Schweisstreiben (Schwitzkur), gegen Krämpfe und Schmerzen im Verdauungstrakt, Magen-Darm-Geschwüre und Dyspepsie (besonders Kälber), zur Förderung der Harnausscheidung sowie zur Beruhigung (Ölinhalation) (Aichberger et al., 2012; Brendieck-Worm et al., 2015; Klarer et al., 2013; Reichling et al., 2016; Wynn & Fougère, 2007).
-Innerlich zur Immunmodulation (Ayrle et al., 2016).
-Heisse Infusa des ätherischen Öls als schweisstreibendes Mittel (Fröhner, 1900).
 

Dosierung

Innerliche Anwendung
 Lindenblüten/Tag
(in g Droge/Tag)
Rind5-15-25
Pferd2-5-25
Ziege, Schaf2-5-10
Schwein1-2-5
Hund0.5-1-5
Kaninchen (1-2-5 kg KGW)0.2-0.3-0.6
Meerschweinchen (1 kg KGW)0.2
Huhn (1-5 kg KGW)0.2-0.5
(Aichberger et al., 2012; Brendieck-Worm et al., 2015; Reichling et al., 2016)
 

Zubereitung

Innerliche Anwendung
-Die zerkleinerte Droge in Form von Infusa (1:10) (Aichberger et al., 2012; Reichling et al., 2016).
 

Hinweise

Es gibt keine Erfahrungsberichte zu trächtigen und laktierenden Tieren (Reichling et al., 2016).
 

Toxizität

Keine bekannt.
 

Verfügbarkeit

Siehe unter Fertigpräparate und -produkte Schweiz und Deutschland; die getrocknete, ganze und geschnittene Droge sowie Extrakte sind in Arzneibuchqualität im Fachhandel erhältlich (Pharmavista, 2018).
 

Gesetzliche Vorschriften, Doping

Rückstandsregelungen

-TAMV: Die Lindenblüte ist auf der Liste 2/Anhang 2 nicht aufgeführt, d.h. darf bei Nutztieren nicht als Wirkstoff eingesetzt werden.
-FMBV (Nr. 68/2013): Die Verfütterung von getrockneten Blüten essbarer Pflanzen an lebensmittelliefernde Tiere ist laut der Futtermittelbuch-Verordnung, Anhang 1.418, erlaubt.
-European Feed Materials Register (momentan für die Schweiz nicht gültig): Lindenblüten (getrocknet) sind in der EU als Einzelfuttermittel registriert unter 008007-EN, 008007-FR (2018-12-03); 006118-DE, 006118-EN (2016-03-03).
 

Doping

Die Lindenblüte ist keine dopingverdächtige Substanz.
Die Dopingrelevanz von Pflanzen ändert sich kontinuierlich. Die aktuellen Daten zum Pferdesport (FEI) sind ersichtlich unter der Liste der verbotenen Substanzen.
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