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Schweiz

1. Wirkstoffe mit Rückstandshöchstgehalten

-Liste 1 im Anhang der Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH)
 

2. Wirkstoffe ohne Rückstandshöchstgehalte

-Anhang 2 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV): Liste der veterinärmedizinischen Wirkstoffe, die unter Einhaltung der aufgeführten Anwendungszwecke und Verabreichungsarten keine Höchstkonzentration erfordern.
 

3. Wirkstoffverbote für Nutztiere (Lebensmittelliefernde Tiere)

-Liste 4 des Anhangs der Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH) sowie Anhang 4 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV)
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