Da das allgemeine pharmakologische Wirkprofil von S(+)-Ketamin grundsätzlich dem des Ketamin-Razemat entspricht, haben beide Substanzen auch weitgehend identische Kontraindikationen.
- | Eingriffe an Pharynx, Larynx oder Bronchien, ausser nach Gabe eines Muskelrelaxans, Intubation und künstlicher Beatmung. |
- | schwere kardiale Dekompensation |
- | manifester Bluthochdruck und zerebrovaskulärer Insult |
- | Neigung zu epileptischen Anfällen |
- | Leberfunktionsstörungen |
- | Überempfindlichkeit gegenüber Ketamin oder dem Lösungsmittel |
- | erhöhter intracranieller Druck |
- | Anwendung vor geplanten intraoculären Eingriffen (Demuth 2005a). |
- | Relative Kontraindikationen bestehen bei Glaukom und perforierenden Augenverletzungen (Demuth 2005a). |
- | schlecht eingestellte Hypertonie |
- | intrakranielles, thorakales oder abdominales Aneurysma |
- | instabile Angina oder kürzlicher Myokardinfarkt |
- | pulmonale Hypertension |
- | intrazerebrale Massenblutungen |
- | Schizophrenie |
- | Depression |
- | Thyreotoxische Krise (Himmelseher 1998a) |
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