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Elanco Tiergesundheit AG

Neporex™ 2SG

Zur Bekämpfung von Stubenfliegen (Musca domestica, Larven) in Tierställen (Innenverwendung); zur Anwendung durch berufsmäßige Verwender.

 

Inhalt

Wirkstoff:
20 g/kg Cyromazin
 

Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)

○ Cyromazin
 

Anwendungsmöglichkeiten

Anweisungen für die Verwendung:
Wasserlösliches Granulat. Nicht in der Nähe von Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln lagern. Neporex 2SG wird durch Ausgießen des verdünnten Produkts mit einer Gießkanne verwendet.
Verdünnung (%): 2,5% (w/w); Zur Herstellung der Anwendungslösung 25 g Biozidprodukt in 1 Liter Wasser auflösen, um 1 m2 zu behandeln.
Aufwandmenge: 25 g Biozidprodukt/m2 ausbringen = 0,5 g Wirkstoff/m2; dies entspricht 1 Liter Anwendungslösung pro m2.
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung:
Ställe für Milchkühe und kleine Wiederkäuer: maximal (max.) 5 Anwendungen pro Jahr.
Ställe für Mastrinder: max. 5 Anwendungen pro Jahr.
Ställe für Schweine: max. 1 Anwendung pro Jahr.
Ställe für Hühnergeflügel: max. 1 Anwendung pro Jahr.
Ställe für andere Geflügelhaltungen (Puten, Enten, Gänse): max. 5 Anwendungen pro Jahr.
Ställe für Kaninchen: max. 5 Anwendungen pro Jahr.
Sind für eine Tierkategorie aufgrund eines wiederholten Befalls mehr Anwendungen pro Jahr erforderlich, müssen alternative Produkte mit einem anderen Wirkstoff verwendet werden.
Erneute Anwendung bei Mehrfachanwendungen: Mindestens 6 Wochen und bis zu mehreren Monaten Abstand zwischen den Anwendungen.
Nicht für die Verwendung in Mastkälberhaltungen zugelassen.
Das Granulat ist in Wasser zu lösen (25 g Biozidprodukt in 1 Liter Wasser zur Behandlung von 1 m2). Es darf nur mit der Gießkanne ausgebracht werden.
Eine Verringerung der Fliegenpopulation kann ab 2 Wochen nach der Anwendung des Produkts beobachtet werden.
 
Die folgenden allgemeinen Maßnahmen zum Resistenzmanagement sind zu befolgen:
Bei Verdacht auf eine Resistenzentwicklung ist ein Wechsel zu einem anderen Produkt mit einem Wirkstoff mit anderer Wirkungsweise erforderlich.
Um das Auftreten von Resistenzen gegen einen Wirkstoff zu vermeiden, sollten abwechselnd Produkte mit unterschiedlichen Wirkmechanismen eingesetzt und die häufige wiederholte Anwendung desselben Wirkstoffs vermieden werden.
Die Anwendung im Stall sollte mit der Anwendung eines Adultizids ergänzt werden.
Der Einsatz von Bioziden kann mit anderen Hygienemaßnahmen (z. B. häufiges Entfernen von Mist) oder nicht-chemischen Bekämpfungsmitteln (z. B. des Einsatzes von Parasitoiden, sofern dies vertretbar ist) im Rahmen eines integrierten Fliegenbekämpfungsprogramms kombiniert werden.
 

Anwendung / Gebrauch

Rinderbetriebe und Betriebe für kleine Wiederkäuer (z.B. Schafe und Ziegen):
Tiefstreu: Führen Sie die Behandlung innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tage) nach Beginn eines Aufzuchtzyklus oder innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Entmisten und dem Beginn des Aufbaus von neuem Stalldung als Brutmaterial durch. Behandeln Sie Wände, Kanten und Überlaufbereiche rund um Fütterungsanlagen, Tränken und dort, wo sich Dung ansammelt. Fliegenbrutstätten befinden sich meist dort, wo der Mist nicht verdichtet ist, insbesondere entlang von Wänden oder Zäunen, da sich in festgetretener Einstreu nur wenige Fliegenlarven entwickeln.
Spaltenboden: Behandeln Sie die gesamte Bodenfläche innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tage) nach dem Entmisten der Mistgrube, aber erst, wenn sich der neue Mist wieder anhäuft.
Bei Kleinwiederkäuern (z. B. Schafen und Ziegen), die auf weicher Einstreu gehalten werden: Die Larven können sich auf der gesamten Oberfläche der Box/des Stalls befinden; daher muss das Produkt auf der gesamten Oberfläche ausgebracht werden.
Gegebenenfalls in Ecken oder um Tränken und Futtertröge herum ausbringen.
 
Schweinebetriebe:
Rein-Raus-Verfahren: Führen Sie die Behandlung innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tage) nach dem Entmisten der Mistgrube durch, aber erst, wenn der neue Mist sich zu sammeln beginnt.
Spaltenböden: Behandeln Sie die gesamte Bodenfläche innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tage) nach dem Ausmisten, aber erst, nachdem sich neuer Mist sich zu sammeln beginnt.
Tiefstreu: Führen Sie die Behandlung innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tage) nach dem Entmisten durch, jedoch erst, wenn sich der Mist zu sammeln beginnt. Behandeln Sie entlang von Wänden, Kanten und in Überlaufbereichen rund um Fütterungsanlagen, Tränken und dort, wo sich Dung ansammelt. Fliegenbrutstätten befinden sich meist dort, wo der Mist nicht verdichtet ist, insbesondere entlang von Wänden oder Zäunen, da sich in festgetretener Einstreu nur wenige Fliegenlarven entwickeln.
 
Hühnerhaltungsbetriebe (Legehennen, Masthähnchen, Zuchttiere):
Tiefe Kotgruben, Spalten-/Gitterboden, Bodeneinstreubetriebe: Die Behandlung innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tagen) nach dem Entmisten auf die gesamte Mistfläche durchführen, aber erst, wenn sich der Dung zu sammeln beginnt.
Einstreuverfahren: Auf die feuchten Stellen ausbringen, an denen sich die Larven entwickeln, z. B. um Tränken und Futterautomaten herum oder an Stellen, an denen Wasser austritt (im Falle von Dampfkondensation, Leckagen aus Wasserleitungen usw.).
Betriebe mit Kotbändern: Der Mist sollte in ausreichenden Abständen aus dem Betrieb entfernt werden, um die Entwicklung von Larven zu vermeiden. Es kann zum Verschütten von Mist auf dem Boden oder zur Ansammlung von Mist in Ecken kommen, was die Entwicklung von Larven begünstigt. Führen Sie die Behandlung durch, indem Sie die Anwendungslösung auf diese Stellen gießen.
 
Sonstige Geflügelhaltungen (Puten, Enten, Gänse):
Einstreuverfahren: Die Anwendungslösung auf die feuchten Stellen ausbringen, an denen sich die Larven entwickeln, z. B. in der Nähe von Tränken und Futterautomaten oder an Stellen, an denen Wasser austritt (im Falle von Dampfkondensation, Leckagen aus Wasserleitungen usw.).
Spaltenbereiche: Die Anwendungslösung innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tage) nach dem Entmisten auf die gesamte Mistfläche ausbringen, aber erst, wenn sich der Mist zu sammeln beginnt. Erneut ausbringen, wenn der Mistspiegel um 10 cm ansteigt.
 
Kaninchenhaltungen:
Tiefe Kotgruben, Bodeneinstreubetriebe: Die Anwendungslösung innerhalb der ersten Tage (bis zu 3 Tage) nach dem Entmisten auf die gesamte Mistfläche ausbringen, jedoch erst, wenn sich der erste Mist zu sammeln beginnt. Erneut ausbringen, wenn der Mistspiegel um 10 cm ansteigt.
Betriebe mit mechanischen Entmistungsanlagen: Der Mist sollte in ausreichenden Abständen aus dem Betrieb entfernt werden, um die Entwicklung von Larven zu vermeiden. Es kann vorkommen, dass Mist auf dem Boden verschüttet wird oder sich in Ecken ansammelt und die Entwicklung von Larven begünstigt. Führen Sie die Behandlung durch Gießen der Anwendungslösung auf diese Stellen durch.
 

Sonstige Hinweise

Gefahrenhinweise:
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
 
Sicherheitshinweise:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Behälter/Inhalt gemäß nationaler Vorschriften entsorgen.
 
Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt:
Weder das Biozidprodukt noch die verdünnte Lösung des Biozidprodukts in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten. Feststoffe vorsichtig anfeuchten, damit sie nicht weggeweht werden.
Mechanisch aufnehmen und in einem geeigneten Behälter zur Entsorgung sammeln.
 
Anweisungen für Erste Hilfe:
NACH HAUTKONTAKT: Haut mit Wasser spülen. Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH EINATMEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH VERSCHLUCKEN: Bei Symptomen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
 
Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung:
Rückstände des Biozid-Produkts müssen gemäß den nationalen und regionalen Vorschriften entsorgt werden. Behälter, die Rückstände des Produkts enthalten, sind entsprechend zu behandeln.
Biozidprodukte in den Originalbehältern belassen. Sie dürfen nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
 
Risikominderungsmaßnahmen:
Zum Mischen und Einfüllen einen Applikator (z. B. Messlöffel oder Becher) verwenden.
Die folgenden Maßnahmen zur Risikominderung sind unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates (nur gültig für die Schweiz: Bitte beachten Sie den Artikel 24a der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz SR 822.113) und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber anzuwenden:
Während der Produkthandhabungsphase chemikalienresistente Nitril-Handschuhe tragen (EN 374).
Bei der Anwendung des Produkts sind geeignete Sicherheitsschuhe zum Schutz vor Chemikalien (gemäß Norm EN 13832 oder gleichwertig) zu tragen.
Für die anschließende Handhabung von behandeltem Mist werden chemikalienresistente Nitril-Handschuhe, ein Schutzoverall (gemäß EN 13034, mindestens Typ 6, oder gleichwertig) und geeignete Sicherheitsschuhe zum Schutz vor Chemikalien (gemäß EN 13832 oder gleichwertig) empfohlen.
Nicht zur direkten Behandlung von Tieren.
Futter, Tränken und Futtertröge nicht behandeln.
Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
Nicht in öffentlich zugänglichen Bereichen ausbringen.
Nicht in Aufzuchtbetrieben oder entsprechenden Bereichen in Tierställen für Küken benutzen.
Nicht zur Verwendung in Stallungen, wenn ein Eintrag in die Kläranlage oder ein direkter Eintrag in Oberflächengewässer nicht ausgeschlossen werden kann.
 

Handelsformen

4 × 5 kg

Zul. Nr.: EU 0032480 0000

Informationsstand: 28.05.2025

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