INFORMATION FÜR TIERHALTENDE  
Fachinformation für Medizinalpersonen siehe www.tierarzneimittel.ch  
PACKUNGSBEILAGE  
Advocate 40 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Advocate 100 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Advocate 250 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Advocate 400 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
1.  
NAME UND ANSCHRIFT DES ZULASSUNGSINHABERS UND, WENN  
UNTERSCHIEDLICH, DES HERSTELLERS, DER FÜR DIE CHARGENFREIGABE  
VERANTWORTLICH IST  
Zulassungsinhaber:  
Elanco Tiergesundheit AG  
Mattenstrasse 24A  
4058 Basel  
Für die Chargenfreigabe verantwortlicher Hersteller:  
KVP Pharma + Veterinär Produkte GmbH  
Projensdorfer Strasse 324  
DE-24106 Kiel  
2.  
BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS  
Advocate 40 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Advocate 100 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Advocate 250 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Advocate 400 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
3.  
WIRKSTOFF(E) UND SONSTIGE BESTANDTEILE  
1 Pipette enthält:  
Wirkstoffe:  
Volumen  
0.4 ml  
Imidacloprid Moxidectin  
Advocate 40 für Hunde ad us. vet.  
Advocate 100 für Hunde ad us. vet.  
Advocate 250 für Hunde ad us. vet.  
Advocate 400 für Hunde ad us. vet.  
40 mg  
10 mg  
1.0 ml  
100 mg  
250 mg  
400 mg  
25 mg  
2.5 ml  
62.5 mg  
100 mg  
4.0 ml  
Sonstige Bestandteile:  
Volumen  
0.4 ml  
Butylhydroxytoluol (E321)  
Advocate 40 für Hunde ad us. vet.  
Advocate 100 für Hunde ad us. vet.  
Advocate 250 für Hunde ad us. vet.  
Advocate 400 für Hunde ad us. vet.  
0.4 mg  
1.0 mg  
2.5 mg  
4.0 mg  
1.0 ml  
2.5 ml  
4.0 ml  
Lösung zum Auftropfen.  
Klare, gelbe bis bräunliche Lösung  
4.  
ANWENDUNGSGEBIET(E)  
Für Hunde die gleichzeitig mit mehreren Parasitenarten befallen oder für einen solchen Befall stark  
gefährdet sind:  
- zur Behandlung und Vorbeugung des Flohbefalls,  
- zur Behandlung des Haarlingbefalls,  
- zur Behandlung des Ohrmilbenbefalls,  
- zur Behandlung eines Befalls mit Grabmilben (Sarcoptes-Räude),  
- zur Behandlung eines Befalls mit Haarbalgmilben,  
- zur Vorbeugung der Herzwurmerkrankung (Dirofilaria immitis),  
- zur Behandlung des französischen Herzwurms (Angiostrongylus vasorum) und  
- zur Behandlung eines Befalls mit gastrointestinalen Rundwürmern.  
Das Tierarzneimittel kann als Teil der Behandlungsstrategie bei Flohbissallergie verwendet werden.  
5.  
GEGENANZEIGEN  
Nicht bei Hundewelpen anwenden, die jünger als 7 Wochen alt sind.  
Nicht bei Kanarienvögeln anwenden.  
Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einem Wirkstoff oder einem sonstigen  
Bestandteil.  
6.  
NEBENWIRKUNGEN  
In seltenen Fällen kann es zu Erbrechen kommen. Die Anwendung des Tierarzneimittels kann bei  
Hunden vorübergehenden Juckreiz auslösen. In sehr seltenen Fällen können Hautreaktionen  
zusammen mit fettigem Haar und Hautrötung sowie Juckreiz und haarlose Stellen auftreten. Diese  
Symptome verschwinden ohne weitere Behandlung. Das Produkt kann in seltenen Fällen eine lokale  
allergische Reaktion verursachen. In sehr seltenen Fällen kann das Tierarzneimittel an der  
behandelten Stelle reizend wirken und so zu vorübergehenden Verhaltensänderungen wie Trägheit,  
Unruhe und Appetitlosigkeit führen.  
Es können in sehr seltenen Fällen Symptome im Zusammenhang mit dem Nervensystem wie  
Störungen des Bewegungsablaufs, Muskelzittern (die Meisten davon vorübergehend) beobachtet  
werden.  
Das Tierarzneimittel schmeckt bitter. Im Falle einer unbeabsichtigten Aufnahme durch das Maul sollte  
eine Therapie durch den Tierarzt erfolgen. Ein spezifisches Gegenmittel ist nicht bekannt. Die  
Verabreichung von Aktivkohle kann günstig sein. Das Ablecken der behandelten Stelle unmittelbar  
nach Auftragen der Lösung kann Speicheln verursachen. Dies ist kein Zeichen einer Vergiftung und  
klingt nach einigen Minuten ohne Behandlung wieder ab. Das korrekte Auftragen erschwert ein  
Ablecken der behandelten Stelle.  
Nach versehentlicher Aufnahme durch das Maul oder nach einer Überdosierung kann es in sehr  
seltenen Fällen zusätzlich zu den bereits erwähnten Symptomen im Zusammenhang mit dem  
Nervensystem zu Symptomen an den Augen (wie z.B. grosse Pupillen, verminderter Pupillenreflex),  
Atemstörungen, Speichelfluss und Erbrechen kommen.  
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermassen definiert:  
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)  
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)  
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1.000 behandelten Tieren)  
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)  
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschliesslich Einzelfallberichte).  
Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind,  
beim behandelten Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat,  
teilen Sie dies bitte Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.  
7.  
ZIELTIERART(EN)  
Hund  
8.  
DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG  
Die empfohlene Mindestdosis beträgt 0,1 ml/kg Körpergewicht Advocate® für Hunde.  
Das Behandlungsschema sollte die lokale epidemiologische Situation berücksichtigen.  
Gewicht der Hunde  
Handelsform  
Volumen  
(ml)  
0.4  
≤ 4 kg  
Advocate 40  
Advocate 100  
Advocate 250  
Advocate 400  
> 4-10 kg  
> 10-25 kg  
> 25-40 kg  
> 40 kg  
1.0  
2.5  
4.0  
Entsprechende Kombination von Pipetten.  
Behandlung und Vorbeugung von Flohbefall:  
Eine Behandlung verhindert einen weiteren Flohbefall für vier Wochen. Je nach klimatischen  
Bedingungen können bereits existierende Entwicklungsstadien in der Umgebung noch sechs Wochen  
oder mehr nach Beginn der Behandlung schlüpfen. Deshalb kann es notwendig werden, die  
Behandlung mit Advocate® mit einer Umgebungsbehandlung zu kombinieren, die gezielt den  
Lebenszyklus des Flohs in der Umgebung unterbricht. Dies kann zu einer schnelleren Reduktion der  
Flohpopulation im Haushalt führen. Als Teil der Behandlungsstrategie bei der Flohbissallergie sollte  
das Tierarzneimittel in monatlichen Abständen angewendet werden.  
Behandlung von Haarlingen:  
Es sollte eine einmalige Dosis verabreicht werden.  
Behandlung des Ohrmilbenbefalls:  
Das Arzneimittel wird in einer einmaligen Dosis verabreicht. Loser Schmutz sollte vor jeder  
Behandlung vorsichtig aus dem äusseren Gehörgang entfernt werden. Es wird empfohlen, nach 30  
Tagen erneut eine klinische Untersuchung durchzuführen, da einige Tiere eine zweite Behandlung  
benötigen. Nicht direkt in den Gehörgang verabreichen.  
Behandlung eines Befalls mit Grabmilben (Sarcoptes-Räude):  
Eine Dosis ist zweimal im Abstand von 4 Wochen zu verabreichen.  
Behandlung eines Befalls mit Haarbalgmilben:  
Eine Dosis, zwei- bis viermal im Abstand von jeweils 4 Wochen verabreicht, ist wirksam gegenüber  
Haarbalgmilben und führt zur deutlichen Verbesserung der klinischen Symptome. Da der Befall mit  
Haarbalgmilben eine Erkrankung darstellt, die von vielen Faktoren abhängt, ist es ratsam, sofern  
möglich, auch die Grunderkrankung entsprechend zu behandeln.  
Vorbeugung von Herzwurmerkrankung:  
Hunde, die in Gebieten mit Auftreten von Herzwürmern leben oder, die in diese gereist sind, können  
mit erwachsenen Herzwürmern infiziert sein. Deshalb sollte vor der Anwendung von Advocate® der  
Hinweis unter Abschnitt 12. Besondere Warnhinweise beachtet werden.  
Zur Vorbeugung der Herzwurmerkrankung muss das Tierarzneimittel während der Jahreszeit, in der  
mit Stechmücken (Zwischenwirte und Überträger der Herzwurm-Larven) zu rechnen ist, in  
regelmässigen monatlichen Abständen angewendet werden. Das Tierarzneimittel kann ganzjährig  
verabreicht werden oder mindestens 1 Monat vor dem ersten zu erwartenden Auftreten von  
Stechmücken. Die Behandlung sollte in regelmässigen monatlichen Abständen bis mindestens einen  
Monat nach dem letzten Auftreten von Stechmücken durchgeführt werden. Zur Vereinfachung einer  
routinemässigen Anwendung wird empfohlen, die Behandlung mit Advocate® immer an demselben  
Tag des jeweiligen Monats durchzuführen. Bei einem Wechsel von einem vorbeugenden Medikament  
gegen Herzwürmer zu Advocate® im Rahmen einer Vorbeugung gegen Herzwürmer muss die erste  
Behandlung mit Advocate® innerhalb eines Monats nach der letzten Dosis des vorher verwendeten  
Tierarzneimittels gegeben werden. In Gebieten, in denen keine Herzwürmer vorkommen, können  
Hunde ohne besondere Vorsichtsmassnahmen behandelt werden, da kein Risiko einer nicht  
sichtbaren Herzwurminfektion besteht.  
Behandlung des französischen Herzwurms (Angiostrongylus vasorum):  
Es sollte eine einmalige Dosis verabreicht werden. Eine weitere tierärztliche Untersuchung 30 Tage  
nach der Behandlung wird empfohlen, da einzelne Tiere eine zweite Behandlung benötigen könnten.  
Behandlung von Rundwürmern (Spulwürmern, Hakenwürmern und Peitschenwürmern):  
In Gebieten, in welchen Herzwürmer auftreten, kann die monatliche Behandlung das Risiko von  
erneuten Infektionen durch Rundwürmer signifikant mindern. In Gebieten, in denen Herzwürmer nicht  
ständig auftreten, kann das Tierarzneimittel als Teil eines saisonalen Vorbeugeprogramms gegen  
Flöhe und gastrointestinale Rundwürmer eingesetzt werden.  
9.  
HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG  
Nur zur äusserlichen Anwendung!  
Verabreichung äusserlich auf die Haut zwischen den Schulterblättern.  
Eine Pipette aus der Packung entnehmen. Pipette aufrecht halten und Kappe durch Drehen  
entfernen. Kappe umdrehen und mit der anderen Seite die vorgesehene Stelle der Pipette durch  
Drehen der Kappe perforieren. Danach Kappe von der Pipette entfernen.  
Hunde bis 25 kg:  
Dem stehenden Hund das Fell zwischen den Schulterblättern soweit auseinanderteilen, bis die Haut  
sichtbar wird. Spitze der Pipette auf die Haut aufsetzen und den Inhalt durch mehrmaliges Drücken  
auf die Pipette auf die Haut auftragen. Nur auf gesunde Haut auftragen.  
Hunde über 25 kg:  
Advocate® lässt sich am einfachsten applizieren, wenn der Hund steht. Der gesamte Pipetteninhalt  
sollte gleichmässig auf drei oder vier Stellen auf dem Rücken, von Schulterhöhe bis zum  
Schwanzansatz, aufgetragen werden. Teilen Sie an den gewählten Stellen jeweils das Fell  
auseinander, so dass die Haut sichtbar wird. Setzen Sie die Pipettenspitze auf die Haut auf und  
drücken Sie leicht auf die Pipette, um einen Teil des Inhaltes direkt auf die Haut zu entleeren. Um zu  
vermeiden, dass Lösung an der Seite des Tieres herunterläuft, sollte die verabreichte Lösungsmenge  
pro Auftragstelle nicht zu gross gewählt werden. Nur auf gesunde Haut auftragen.  
10.  
WARTEZEIT(EN)  
Nicht zutreffend.  
11.  
BESONDERE LAGERUNGSHINWEISE  
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.  
Nicht über 30°C lagern.  
Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Behältnis mit «Verwendbar bis» angegebenen  
Verfalldatum nicht mehr anwenden.  
12.  
BESONDERE WARNHINWEISE  
Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:  
Ein kurzer ein- bis zweimaliger Kontakt des Tieres mit Wasser zwischen monatlichen Behandlungen  
sollte die Wirksamkeit des Tierarzneimittels nicht einschränken. Häufiges Shampoonieren und  
Eintauchen des Tieres in Wasser nach der Behandlung kann die Wirksamkeit des Tierarzneimittels  
jedoch einschränken.  
Mindestens in den ersten zwei Stunden nach der Anwendung darf das behandelte Tier nicht in  
Gewässern baden.  
Besondere Vorsichtsmassnahmen für die Anwendung bei Tieren:  
Die Behandlung von Tieren unter 1 kg Körpergewicht sollte nur nach entsprechender Nutzen-Risiko-  
Analyse erfolgen.  
Wie bei allen Mitteln, die verwandte Wirkstoffe wie in Advocate® enthalten, ist bei Rassen mit  
Gendefekten (MDR-1) wie z.B. Collies und Bobtails und mit ihnen verwandten Rassen oder  
Kreuzungen besonders auf die korrekte Verabreichung des Produktes zu achten; insbesondere muss  
eine Aufnahme durch das Maul durch das behandelte oder weitere Tiere vermieden werden.  
Es ist darauf zu achten, dass der Pipetteninhalt bzw. die applizierte Dosis nicht in Kontakt mit den  
Augen oder dem Maul des behandelten oder weiterer Tiere kommt. Frisch behandelte Tiere sollten  
sich nicht gegenseitig ablecken.  
Wenn das Tierarzneimittel auf 3 – 4 Stellen aufgetragen wird, ist besonders darauf zu achten, dass  
das Tier die Applikationsstelle nicht ableckt.  
Das Tierarzneimittel kann unbedenklich an Tiere verabreicht werden, die mit erwachsenen  
Herzwürmern infiziert sind, es hat jedoch keine therapeutische Wirksamkeit gegenüber gewissen  
erwachsenen Herzwürmern (Dirofilaria immitis). Deshalb wird empfohlen, alle mehr als 6 Monate  
alten Tiere, die sich in Gebieten mit Auftreten von Herzwürmern aufhalten, vor der Behandlung mit  
dem Tierarzneimittel auf eine vorhandene Infektion mit Herzwürmern zu untersuchen.  
Der Wirkstoff Imidacloprid in Advocate® ist giftig für Vögel, vor allem für Kanarienvögel.  
Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Anwender:  
Kontakt mit Haut, Augen- und Mundschleimhaut vermeiden.  
Nach Gebrauch Hände sorgfältig waschen. Arzneimittelreste auf der Haut mit Wasser und Seife  
abwaschen.  
Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einem Wirkstoff oder einem sonstigen  
Bestandteil sollten das Tierarzneimittel mit Vorsicht anwenden.  
In sehr seltenen Fällen kann das Produkt eine Hautsensibilisierung oder vorübergehende  
Hautreaktionen hervorrufen (z.B. Taubheit der Haut, Reizung, kribbelndes oder brennendes Gefühl).  
In sehr seltenen Fällen kann das Tierarzneimittel bei empfindlichen Personen Reizungen der  
Atemwege verursachen.  
Bei anhaltenden Haut- oder Augensymptomen oder wenn das Tierarzneimittel versehentlich  
geschluckt wird, ist ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage vorzuzeigen.  
Wenn das Produkt in die Augen gelangt, müssen diese sorgfältig mit Wasser gespült werden.  
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.  
Advocate darf nicht in Gewässer gelangen, da es schädlich für Fische und Wasserorganismen ist. Ein  
Wirkstoff in Advocate ist hochgiftig für Wasserorganismen. Hunde sollten daher während der ersten  
vier Tage nach der Anwendung nicht in offenen Gewässern schwimmen.  
Das in Advocate enthaltene Lösungsmittel kann auf bestimmten Materialien, wie z.B. Leder, Textilien,  
Kunststoffen und polierten Flächen, Flecken oder Schäden verursachen. Vermeiden Sie, dass das  
Tier nach der Behandlung mit derartigen Materialien in Kontakt kommt, bevor die Applikationsstelle  
getrocknet ist.  
Trächtigkeit und Laktation:  
Es liegen keine einschlägigen Verträglichkeitsstudien zur Anwendung des Tierarzneimittels bei  
trächtigen und säugenden Tieren vor. Laborstudien mit den Wirkstoffen in Advocate verabreicht an  
Ratten und Kaninchen ergaben keinen Hinweis auf ein Potential für Fehlbildung des Embryos oder  
toxische Wirkungen auf den Fötus oder das Muttertier. Das Tierarzneimittel sollte nur nach  
entsprechender Nutzen-Risiko-Analyse durch den Tierarzt verabreicht werden.  
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:  
In umfangreichen Felduntersuchungen wurden keine Wechselwirkungen mit anderen  
Tierarzneimitteln beobachtet.  
Überdosierung (Symptome, Notfallmassnahmen, Gegenmittel):  
Hunde vertrugen bis zum 10-Fachen der empfohlenen Dosis ohne unerwünschte Wirkungen.  
Welpen vertrugen sechs Behandlungen im Abstand von jeweils zwei Wochen mit Dosen, die bis zum  
5-Fachen über der empfohlenen Dosis lagen, ohne ernste Unverträglichkeiten. Als unerwünschte  
Wirkungen wurden vorübergehende grosse Pupillen, Speichelfluss, Erbrechen und vorübergehend  
erhöhte Atemfrequenz beobachtet.  
Collies mit MDR-1 Gendefekt vertrugen bis zum 5-Fachen der empfohlenen Dosis ohne irgendwelche  
unerwünschten Wirkungen. Bei Verabreichung über das Maul von 40 % der für die Applikation auf die  
Haut empfohlenen Dosis traten dagegen schwere Störungen des Nervensystems auf, während die  
Verabreichung über das Maul von 10 % der empfohlenen Dosis für die Haut zu keinen  
unerwünschten Wirkungen führte.  
Inkompatibilitäten:  
Keine bekannt.  
13.  
BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORUNG VON NICHT  
VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN  
ERFORDERLICH  
Advocate darf nicht in Gewässer gelangen, da es eine Gefahr für Fische und andere  
Wasserorganismen darstellen kann.  
Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden.  
Fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind.  
Diese Massnahmen dienen dem Umweltschutz.  
14.  
GENEHMIGUNGSDATUM DER PACKUNGSBEILAGE  
18.07.2022  
Weitere Angaben zu diesem Tierarzneimittel finden Sie unter www.swissmedic.ch und  
15.  
WEITERE ANGABEN  
Advocate 40 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Faltschachteln mit 3 Pipetten zu je 0,4 ml in Blisterpackung  
Advocate 100 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Faltschachteln mit 3 Pipetten zu je 1,0 ml in Blisterpackung  
Advocate 250 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Faltschachteln mit 3 Pipetten zu je 2,5 ml in Blisterpackung  
Advocate 400 für Hunde ad us. vet. Spot-on  
Faltschachteln mit 3 Pipetten zu je 4,0 ml in Blisterpackung  
Verpackung: Weiße Polypropylen Pipette mit Verschlusskappe in Aluminiumblister  
Abgabekategorie B: Abgabe auf tierärztliche Verschreibung  
Swissmedic 57139  
Falls weitere Informationen über das Tierarzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit  
dem im 1. Abschnitt genannten Zulassungsinhaber in Verbindung.