Chlamydienaborte treten bei Schafen und Ziegen häufig auf. Chlamydia abortus ist der häufigste Aborterreger in der Schweiz beim kleinen Wiederkäuer. Bei Ziegen ist der Verlauf der Erkrankung in der Regel schwerer, und der Prozentsatz verlammender Tiere ist höher als bei Schafen. Typischerweise kommt es zu einem seuchenhaften Verwerfen in der zweiten Trächtigkeitshälfte, insbesondere kurz vor dem Ablammtermin. Totgeburten sowie lebensschwache Neugeborene können ebenfalls ein Hinweis auf einen Chlamydienabort sein. Die Muttertiere verwerfen meist ohne weitere klinische Krankheitsanzeichen. Sie bleiben in der Regel fruchtbar, können jedoch lebenslang infiziert sein und als Infektionsquelle für weitere Tiere dienen. Beim Abort wird der Erreger in grossen Mengen ausgeschieden.
Der Chlamydienabort der Schafe und Ziegen ist eine zu überwachende und damit meldepflichtige Tierseuche. Zudem handelt es sich um eine Zoonose; Abortfälle beim Menschen sind dokumentiert.
Chlamydia (C.) abortus ist ein Gram-negatives, obligat intrazelluläres Bakterium mit geringer Tenazität. Ihre Vermehrung erfolgt in einem charakteristischen, biphasischen Entwicklungszyklus. Die infektiösen Elementarkörperchen können Wochen bis Monate in der Umwelt überleben, vor allem in trockener und kühler Umgebung mit wenig Sonneneinstrahlung (Albini et al. 2023).
Bei winterlichen Temperaturen können die Bakterien in getrockneten Nachgeburtsteilen sogar über Monate infektiös bleiben.
ACHTUNG Zoonose: Schwangere Personen sind besonders empfänglich für C. abortus und müssen den Kontakt mit Schafen während der Ablammsaison strikt meiden. Für Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine besondere Sorgfaltspflicht. Es kann aber auch zu atypischer Pneumonie oder schweren Allgemeinerkrankungen kommen (Albini et al. 2023).
Aborte, Totgeburten oder Geburten lebensschwacher Lämmer ohne spezifische klinische Symptome beim Muttertier.
Verdacht bei endemisch auftretenden Aborten bei kleinen Wiederkäuern. Bestätigung durch das Labor ist erforderlich (Zu überwachende Seuche, TSV Art. 5 und Art. 291). Der Erreger- bzw. DNA-Nachweis in Plazenta oder fetalen Organen bei gleichzeitigem Vorliegen von typischen makroskopischen und/oder histologischen Veränderungen erfolgt mittels PCR-Methoden. Tierhaltende müssen jeden Abort von Rindern, Schafen oder Ziegen ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt melden. Verwirft innert vier Monaten mehr als ein Tier, ist Abortmaterial unter anderem auch auf C. abortus zu untersuchen (Zu überwachende Seuche, TSV Art. 291).
Tiere mit Anzeichen eines bevorstehenden Aborts sowie Tiere, die bereits abortiert haben, sind umgehend von den übrigen Tieren der Herde zu separieren und möglichst in einem räumlich getrennten Stall unterzubringen. Nach laboranalytischer Bestätigung der Diagnose sollten die hochträchtigen Tiere des Bestands antibiotisch behandelt werden. Empfohlen wird der Einsatz eines Breitbandantibiotikums mit Langzeitwirkung (20 mg/kg Oxytetrazyclin, i.v. oder i.m., alle 10-14 Tage). In Anbetracht des damit verbundenen Präventionsaufwandes und der damit verbundenen Kosten einer mehrfachen Behandlung aller Tiere wird alternativ ein Therapieschema beschrieben, bei der einmalig eine Oxytetrazyclin-Injektion mit Langzeitwirkung 6-8 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin verabreicht wird.
Die Behandlung mit einem Antibiotikum kann einen Abort unter Umständen verhindern, nicht jedoch die Ausscheidung von Chlamydien während der Geburt.
Befallene Schafherden können mit einem inaktivierten Impfstoff für Schafe geimpft werden. Zentrale Bedeutung kommen strikten Hygienemassnahmen auf dem Betrieb zu. Abortmaterial ist sicher über den Abfall zu entsorgen und darf keinesfalls auf dem Miststock gelagert werden. Tiere, die abortiert haben, sollten erst nach mehreren Wochen wieder in die Herde integriert werden, frühestens jedoch, wenn kein Vaginalausfluss mehr besteht.
Da es sich um eine Zoonose handelt und der Erreger auch bei schwangeren Frauen Aborte verursachen kann, ist während der Schwangerschaft besondere Vorsicht im Umgang mit Schafen und Ziegen geboten.
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