Die Moderhinke ist eine ansteckende und schmerzhafte Klauenerkrankung, die in der gesamten Schweiz verbreitet ist. Die Erkrankung betrifft in erster Linie Schafe; Ziegen können ebenfalls erkranken, jedoch deutlich seltener. Der Schweregrad der Erkrankung hängt sowohl von der Virulenz des beteiligten Bakterienstamms als auch von weiteren begünstigenden Faktoren ab, darunter das Betriebsmanagement (bspw. hohe Besatzdichte) sowie Umwelt- und Klimabedingungen. Verletzungen der interdigitalen Haut, unzureichende Klauenpflege und mangelhaft gereinigte Klauenwerkzeuge begünstigen das Eindringen der Erreger und damit eine Infektion. Die Krankheit kann u.a. durch die Nutzung gemeinsamer Triebwege, ungereinigte Transportfahrzeuge, den Zukauf infizierter Tiere oder durch Kontakte mit infizierten Tieren an Ausstellungen und während Alpungen eingeschleppt werden. Für die Moderhinke bestehen Rassedispositionen. Veredelte Rassen, wie zum Beispiel das Merinoschaf, sind häufiger und meist schwerer von Klauenerkrankungen betroffen als Landschafrassen. In der Schweiz geht man heute jedoch davon aus, dass Schafe unabhängig von Alter, Geschlecht und Rasse an Moderhinke er können.
Mit einem koordinierten Bekämpfungsprogramm soll die Moderhinke von 2024-2028 schweizweit bekämpft werden (Schweizweite Bekämpfung der Moderhinke bei Schafen).
Die Moderhinke wird durch das Bakterium Dichelobacter nodosus verursacht. Der Erreger ist Gram-negativ und obligat anaerob. Es werden zwei Formen von D. nodosus unterschieden: Eine benigne und eine virulente Form. Nur die virulente Form verursacht bei Schafen den bekannten und schweren Verlauf von Moderhinke. Die benigne Form hingegen verursacht beim Schaf höchstens eine leichte Entzündung im Zwischenklauenbereich. Ziegen erkranken selten. Rinder sind meist Träger der benignen Form.
Mit Fortschreiten der Entzündung der Zwischenklauenhaut kommt es zur Unterminierung und Ablösung/Ausschuhen des Klauenhorns im Zwischenklauen- sowie Ballenbereich.
Die Diagnose erfolgt durch einer Tupferprobe aus dem Zwischenklauenspalt, gefolgt von einer PCR-Analyse im Labor. Je nach Schweregrad der Erkrankung lässt sich die Moderhinke anhand typischer Klauenveränderungen erkennen.
Die Moderhinke ist eine klassische Herdenerkrankung. Um einen nachhaltigen Behandlungserfolg zu erzielen, müssen daher immer sämtliche Tiere eines Bestandes untersucht und behandelt werden; die alleinige Therapie einzelner, lahmender Schafe ist nicht zielführend. Tiere mit ausgeprägten klinischen Symptomen sollten vorübergehend separat aufgestallt werden. Eine korrekte und regelmässige Klauenpflege ist von zentraler Bedeutung. Dabei muss sämtliches loses und erkranktes Klauenhorn vollständig entfernt und fachgerecht entsorgt werden (Kehricht). Nach dem Ausschneiden erkrankter Klauen sind die verwendeten Werkzeuge nach jedem Tier zu desinfizieren, zudem sind Einweghandschuhe konsequent zu wechseln. Standklauenbäder für 5-10 Minuten sowie das anschiessende Verbringen der Tiere auf befestigte, trockene Fläche verbessern die Wirksamkeit der Badelösung. Es sollten ausschliesslich Klauenbäder gemäss den aktuellen Empfehlungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer eingesetzt werden. Derzeit ist Desintec® das einzige Produkt für Klauenbäder, das als Biozid zugelassen ist und dessen Wirksamkeit gegen Moderhinke wissenschaftlich belegt wurde.
Bei gemeinsamer Haltung von Schafen und Ziegen in einem Bestand müssen auch die Ziegen konsequent in die Behandlung (Klauenschnitt und Klauenbad) sowie in die Kontrollmassnahmen einbezogen werden. Der Erreger der Moderhinke kann an Ziegenklauen persistieren, ohne dabei die für Schafen typischen Symptomen auszulösen.
Eine Behandlung mit Antibiotika ist bei der Herdensanierung bei konsequenter Umsetzung der oben beschriebenen Massnahmen nicht erforderlich. Bei schweren und/oder komplizierten Fällen bei Einzeltiere ist Penicillin das Antibiotikum der Wahl.
Bei Betrieben mit Status «gesperrt» wird die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt eine Sperre 1. Grades (Art. 69 der Tierseuchenverordnung) anordnen. Die Schafhalterin oder der Schafhalter muss die Herde sanieren. Die Sanierung liegt in der Verantwortung der Tierhaltenden. Sie dauert mindestens sechs Wochen und beruht auf drei Säulen (Klauenschnitt/Klauenbad/Biosicherheitsmassnahmen). Die Kosten für der Sanierung tragen die Tierhaltenden. Das empfohlene Produkt für das Klauenbad im Rahmen der schweizweiten Bekämpfung ist Desintec® Hoofcare special D. Desintec® ist aktuell das einzige Produkt für Klauenbäder, das als Biozid zugelassen und dessen Wirksamkeit gegen Moderhinke wissenschaftlich belegt ist.
Die Erkrankung bricht häufig rasch aus, wenn infizierte Schafe unterschiedlicher Herkunft zusammenkommen. Zukäufe oder das Ausleihen von Tieren (z.B. im Rahmen eines Bockaustausches) können zum Eintrag des Erregers in eine Herde führen. Weitere Risikofaktoren für das Einschleppen der Krankheit in einen Bestand sind der Besuch von Ausstellungen und Märkten sowie das gemeinsame Weiden (z.B. Alpung) mit Tieren unbekannten Moderhinkestatus. Schafhalterinnen und Schafhalter schützen ihre Bestände daher am wirksamsten, indem ausschliesslich klauenkontrollierte und PCR-negativ getestete Schafe zugekauft werden. Nach dem (Wieder-)Einstallen müssen die Tiere zunächst getrennt gehalten werden (Quarantäne). Diese Gesundheitsvorschriften sind auch bei Ausstellungen, Märkten und der Alpung konsequent einzuhalten.
Seit dem 1. Oktober 2024 ist ein schweizweites Bekämpfungsprogramm der Moderhinke lanciert. Ziel ist, dass innerhalb von maximal 5 Jahren die Krankheit in weniger als einem Prozent aller Schafhaltungen vorkommt. Jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März werden alle Schafhaltungen auf Moderhinke untersucht (Untersuchungsperiode) und der jeweilige Moderhinke-Status nach dem Ergebnis in der TVD festgehalten. Die aktuellen Sanierungsmassnahmen sowie alle weiteren Informationen sind unter folgender Website zu finden:
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