HINWEIS: Dies ist ein Eintrag aus dem Archiv; dieses Tierarzneimittel / diese Dosisstärke ist in der Schweiz nicht mehr zugelassen!
Delphin-Amazonia AG
Eolia Ungezieferpuder ad us. vet.[V]
Mittel gegen äussere Parasiten bei Hunden und Katzen
ATCvet-Code: QP53
Zusammensetzung
1 g Puder enthält: Permethrin 10 mg, Excip.
Wissenschaftliche Hintergrunddaten (CliniPharm Wirkstoffdaten)
Eigenschaften / Wirkungen
Eolia Ungezieferpuder enthält Permethrin, ein synthetisches Pyrethroid, das für Insekten besonders giftig ist.
Indikationen
Zur Bekämpfung von Flöhen und Zecken beim Hunden und Katzen.
Dosierung / Anwendung
1 g Eolia Ungezieferpuder pro kg KGW. Die Schraubkappe der Streudose fasst 10 g Puder, ausreichend für einen Hund / eine Katze von ca. 10 kg. Eine einmalige Anwendung ist ausreichend. Eolia Ungezieferpuder wird gleichmässig in dünner Schicht über das gesamte Haarkleid des Tieres gestreut. Bei langhaarigen Tieren Haar mit der Hand gegen den Strich aufrichten. Die Augen des Tieres mit der Hand abdecken und das Fell dann bestäuben. Um Reinfestation mit Flöhen weitgehend zu vermeiden, sollten das Lager und die direkte Umgebung des Tieres mit geeigneten Mitteln behandelt werden.
Anwendungseinschränkungen
Kontraindikationen
Hunde und Katzen mit grösseren Hautläsionen nicht behandeln. Nicht bei Tieren anwenden, die jünger als 3 Monate alt sind. Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Unerwünschte Wirkungen
Keine bekannt.
Wechselwirkungen
Keine bekannt.
Sonstige Hinweise
Das Puder darf nicht in die Augen gelangen. Vorsicht bei der Behandlung des Kopfes. Bei der Anwendung Handschuhe tragen und danach die Hände gründlich waschen. Einatmen sowie übermässige Berührung mit der Haut vermeiden. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Bei der Anwendung weder essen, noch trinken oder rauchen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln getrennt aufbewahren. Das Puder ist giftig für Amphibien, Reptilien, Fische und Bienen. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Packungen
Streudose zu 150 g.
Zulassung erloschen am: 31.08.2003
Abgabekategorie: E
Swissmedic Nr. 54'491
Informationsstand: 08/1997
Dieser Text ist behördlich genehmigt.