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Relevante Änderungen bei den gesetzlichen Grundlagen

Stoffe und Zubereitungen, die nicht an Nutztiere verabreicht werden dürfen

Seit dem 1. Mai 2017 existieren 2 Listen mit verbotenen Wirkstoffen: Liste 4 des Anhangs der Verordnung des EDI über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Futtermittelzusatzstoffe in Lebensmitteln tierischer Herkunft (VRLtH) sowie Anhang 4 der Verordnung über die Tierarzneimittel (TAMV).
 

Rückstandshöchstgehalte von Wirkstoffen betreffend Nutztiere

Seit dem 1. Mai 2017 existieren neue Versionen der offiziellen Dokumente TAMV, VRLtH und VLtH: die Listen (Wirkstoffe ohne Rückstandshöchstgehalte respektive Wirkstoffe mit Rückstandshöchstgehalten) sind nun in Anhängen der TAMV respektive VRLtH enthalten; in der VLtH sind die Tierarten, welche als Nutztiere (Lebensmittelliefernde Tiere) gelten, definiert.
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